Erstellt am 07.07.2014 um 20:38 Uhr von Kölner
Gar nichts. Ich würde mich als BR (!) diesen KrG versagen mit allen Mitteln des BetrVG.
Erstellt am 08.07.2014 um 06:58 Uhr von Lexipedia
Ich kralle mir den Mitarbeiter vor einem BEM - KrG nachen wir gottseidank nicht - und ihm sagen, dass er auf jedem Fall nicht sagen soll, dass es eine negative Gesundheitsprognose gibt.
Erstellt am 08.07.2014 um 07:13 Uhr von Nubbel
ohne bv sollte man diese gespräche untersagen