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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rückkehr in den Dienst - Ist ein AN "verpflichtet", sich vor seiner Rückkehr in den Dienst beim AG zu melden und seine Einsatzfähigkeit (Kraftfahrer) mit zu teilen?

B
Brija
Jan 2018 bearbeitet

Ist ein AN "verpflichtet", sich vor seiner Rückkehr in den Dienst (am 01.06.09) beim AG zu melden und seine Einsatzfähigkeit (Kraftfahrer) mit zu teilen. Dazu gesagt: AN ist seit 5 Jahren in Elternzeit und ohne Führerschein! AG ist bis heute unwissend, ob er seine Einsatzfähigkeit als Kraftfahrer durch "MPU" wieder hergestellen konnte! AG muß konkret und langfristig Touren und Entlassung des bisherigen Fahrers planen!

Fröhliches Arbeiten wünscht Brija

4.08801

Community-Antworten (1)

K
Kriegsrat

04.05.2009 um 11:57 Uhr

die frage mit MPU und führerschein hattest du doch schon mal eingestellt ?

deinem kollegen wäre zu empfehlen, in seinem fall von sich aus das gespräch mit dem AG zu suchen, evtl. mit begleitung eines BR, um nach möglichkeiten zu suchen, die angelegenheit zur regeln, falls noch kein führerschein vorliegen sollte... wenn im AV oder TV nichts geregelt ist, kann eine verpflichtung zur "meldung" so ohne weiteres aus den gesetzen nicht abgeleitet werden allerdings sollte allein der umstand, daß man 5 jahre weg war, schon reichen, mal vor beginn der arbeitsaufnahme das gespräch zu suchen und entlassung des bisherigen fahrers? wenn der einen befristeten arbeitsvertrag hat, gilt dieser bis zum ende der befristung, außer eine vorzeitige kündigung wäre vereinbart, und wenn dein kollege keinen führerschein hat.......

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