Ein ähnliche Frage war heute schon mal, aber bei uns ist der Anspruch auf Teilzeitstunden während der Elternzeit. die Kollegin ist noch bis ende 2015 in Elternzeit, möchte aber jetzt 1 Tag in der Woche kommen, hat sie da einen Anspruch drauf, oder kann der AG sagen, wir haben nichts.
Sie darf in Tz arbeiten. Der AG kann aber sagen, wir haben nichts. In diesen Fällen darf die Kollegin auch bei einem anderen AG einen Teilzeitjob machen.