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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitarbeiterin des Betriebsrates verletzt Schweigepflicht und macht Suchtproblem einer Mitarbeiterin öffentlich. Rechtslage/ welche Maßnahmen können können eingeleitet werden? Welche Rechte hat die Arbeitnehmerin.

P
pflegefee
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag,

mein Anliegen bezieht sich auf eine Kollegin, die als Krankenschwester im KH tätig ist.

Sie hat vor einigen Monaten ihren Führerschein auf Grund von Drogeneinwirkung, im Rahmen einer Suchterkrankung verloren. Dies wurde an den Arbeitgeber gemeldet, worauf ihr ein 6 monatiger, befristeter Vertrag und Diskretion eingeräumt wurde. Sie hat seit dem regelmäßig privat sowie betriebsärztlich die Suchtberatung besucht, sowie alle Auflagen des Arbeitgebers erfüllt, welche auch mehrere unangekündigte Blutentnahmen beinhalteten.

Aktuell wurde ihr Antrag auf meine Weiterbeschäftigung beim Betriebsrat vorgelegt, mit positiver Beurteilung der Stationsleitung und Befürwortung der Pflegedienstleitung. Daraufhin erhielt sie erneut einen befristeten Vertrag auf sechs Monate, statt des versprochenen unbefristeten Vertrages. Eine Mitarbeiterin des Betriebsrates äußerte sich empört offen über diesen Fall auf der Station meiner Kollegin. Als diese an diesem Tag zum Dienst kam, erhielt Sie die Anweisung, ihre Problematik sofort persönlich, öffentlich der Belegschaft zu äußern, anderen Falls übernehme dies die Geschäftsleitung. Nach diesem Spießrutenlauf hat sie aktuell Urlaub. Wie soll sie sich jetzt am besten Verhalten? Wie ist die Rechtslage? Dem KH gehören 3 Standorte an, ein direkter Wechsel wäre für sie die einzige Perspektive.

Vielen Dank im Voraus...

1.13804

Community-Antworten (4)

B
betriebsratten

07.07.2014 um 15:59 Uhr

Straftatbestand nach BetrVG §120 Abs 1.

Die Tat wird nur auuf Antrag des Verletzten verfolgt. Abs. 5

Gruss von den Betriebsratten

G
gironimo

07.07.2014 um 16:03 Uhr

In Frage käme auch noch § 23 BetrVG. Aber vielleicht erkennt die Kollegin auch, dass sie falsch gehandelt hat .......

P
Pjöööng

07.07.2014 um 16:05 Uhr

Der Sachverhalt ist sehr verwirrend geschildert.

"Eine Mitarbeiterin des Betriebsrates äußerte sich empört offen über diesen Fall auf der Station meiner Kollegin." Wem gegenüber?

"Als diese an diesem Tag zum Dienst kam, erhielt Sie die Anweisung, ihre Problematik sofort persönlich, öffentlich der Belegschaft zu äußern, ..." Von wem erhielt sie die Anweisung?

"... anderen Falls übernehme dies die Geschäftsleitung." Wieso hat die Geschäftsleitung ein Interesse daran?

M
Moreno

07.07.2014 um 18:19 Uhr

Oh Ihr Antrag auf meine Weiterbeschäftigung beim Betriebsrat vorgelegt warum soll sie denn einen Antrag stellen das Du weiter beschäftigt wirst? ;-)

Ich geb Pjööng recht sehr verwirrend was Du schreibst

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