Verletzung der Schweigepflicht - Wie verhalte ich mich wenn ich mit bekomme, dass ein BR-Mitglied seine Schweigepflicht verletzt ?
Wie verhalte ich mich wenn ich mit bekomme das ein BR-Mitglied seine schweigepflicht verletzt ? Was kann oder wie kann ich da gegen vor gehen ? Es geht um eine Kündigung eines Mitarbeiter der fristlos wegen Diebstahl gekündigt werden soll und die unterlagen nicht an dritte weiter gegeben und alles was gesprochen wurde nicht weiter gegeben werden darf
Community-Antworten (7)
25.10.2009 um 12:35 Uhr
Reden,reden reden mit BR-Mitglied tik-tak
25.10.2009 um 12:37 Uhr
@bluemoon, wär ja mal ganz interessant, was du unter 'Schweigepflicht' eines Betriebratsmitglied's verstehst.....
25.10.2009 um 12:48 Uhr
@ bluemoon Wenn du nicht konkreter wirst, kannst du keine anderen Antworten erwarten!!!
25.10.2009 um 14:51 Uhr
Der Betriebsrat ist kein Geheimorden oder ähnliches ... Was sollte er denn nicht sagen dürfen ??? Wer hat ihm die Schweigepflicht nahe gelegt ...?
27.10.2009 um 12:19 Uhr
lasst doch mal diese antworten.... man kann auch normal nachfragen, wenn die angaben zu ungenau sind um eine (helfende) antwort zu geben. außerdem habt ihr auch nicht von anfang an alles gewusst. vielleicht ist bluemoon noch gar nicht so lange im br - oder überhaupt nicht - oder es gibt den br erst seit 2 wochen!?
unser br hatte z. b. kürzlich einsicht in die bruttolohnlisten. ich glaube nicht, dass er das ans schwarze brett hängen darf oder???
antwort von tiktak ist wohl erstmal die beste lösung. ob man deswegen einen br ausschließen kann (§23) weiß ich leider nicht. aber vielleicht kann ja jemand mit meinem beispiel was anfangen und eine antwort geben?
mfg ignition
27.10.2009 um 12:34 Uhr
@ignition Ich bin mir ziemlich sicher, dass die Erklärung Anfangs noch nciht in der Frage stand...
Dennoch sehe ich hier noch keine Geheimhaltungspflicht - ohne zu wissen wem gegenüber Informationen und vor allem welche weiter gegeben wurden...
In deinem Fall (das ist echt der Hammer), hätte so selbstverständlich nciht vorgegangen werden dürfen. Solche Informationen sind lediglich dem BR vorbehalten.
27.10.2009 um 12:41 Uhr
@donjohnson sorry, hab nicht dran gedacht, dass man das nachträglich auch noch ändern kann.
die liste war nicht am schwarzen brett und es hat (hoffentlich) auch keiner ausgeplaudert. das war nur n beispiel, dass es sachen gibt, die mit sicherheit "geheim" sind! ;-)
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