Erstellt am 07.07.2014 um 09:11 Uhr von betriebsratten
Zum einen eine schwere Amtspflichtverletzung desjenigen, der nicht korrekt einlädt.
Zum zweiten sind sämtliche gefassten Beschlüsse ungültig.
Und zum dritten wird der nicht geladene nicht schlechter gestellt wenns um den Kündigungsschutz geht - wenn ichs mal richtig gelesen habe wird er so behandelt wie wenn er eingeladen worden und gekommen wäre-der Gesetzesverstoss geht also nicht zu seinen Lasten.
Gruss von den Betriebsratten-der immer wieder "bedauert" dass er hier im Forum nicht mehr nach STichworten suchen kann. Das @ admin
Erstellt am 07.07.2014 um 11:13 Uhr von Dezibel
Betriebsratsarbeit besteht nicht nur aus der Sitzung!
Wenn Du weist, dass da zwei Kollegen krank sind, dann bist du ja schon nachgerückt, bis einer von denen wieder zurück ist. Geh doch einfach zu dem BRV und frag ihn mal, wieso er vergessen hat, dich einzuladen und das nächste mal kommst Du auch ohne Einladung, auch er könne ja mal was vergessen ...