Erstellt am 05.07.2014 um 18:44 Uhr von FranzSv
Danke fürs Lesen und ein schönes nachWMwochenende:-)
Erstellt am 05.07.2014 um 19:19 Uhr von nicoline
FranzSv
*Was könnte aus unseren Beschlüsse werden?*
Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit von Beschlüssen geschieht ja in der Regel während einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit dem AG, dazu müßte es dann zunächst mal kommen. Im schlimmsten Fall sind die Beschlüsse ungültig nämlich z.B. dann, wenn sich herausstellt, das verkehrt zur Sitzung geladen wurde.
*Zwei nachrücker und ein neues BR- mitglied werden am Montag nicht zu unserer Sitzung kommem.*
Wäre ja mal spannend zu erfahren, welchen Verhinderungsgrund sie angeben und ob überhaupt ein Ersatzmitglied geladen werden darf!
Erstellt am 05.07.2014 um 20:21 Uhr von Pickel
Ganz grundsätzlich: Wir erwarten vom AG, dass er sich an die Gesetze hält. Das was ihr macht ist rechtsmissbräuchlich und u.a. Arbeitszeitbetrug. Zudem handelt ihr entgegen der Interessen der Belegschaft, denn im Falle von betriebsbedingten Kündigungen trifft es dann vermutlich jemand anderen.
So eine Klüngelei im BR ist dem Ehrenamt absolut unwürdig.
Und nun stellt euch mal vor, ein Freund eines BR-Kollegen wird nach Sozialauswahl gekündigt, weil ihr einen Nachrücher von den Hinterbänken schützt. Wie schnell ist euer Betrug dann beim Arbeitgeber...?
Erstellt am 05.07.2014 um 21:01 Uhr von ganther
Betriebsräte die sich für die Durchsetzung von Gesetzen einsetzen sollen beugen Recht: pfui!
Erstellt am 05.07.2014 um 22:09 Uhr von Hoppel
@ FranzSv
Nur mal nebenbei angemerkt ... eine gewillkürte Stellvertretung hat nicht zwingend den erhofften Effekt!
Wenn Euer E-BRM Nr. 7 weiß, dass ein Vertretungsfall willkürlich bzw. zum Schein herbeigeführt wurde, darf es sich schon jetzt vom Gedanken "Kündigungsschutz" verabschieden. Den gibt es in diesem Fall nämlich NICHT und das ist auch gut so!
Erstellt am 06.07.2014 um 09:59 Uhr von FranzSv
Vielen dank fur eure Meinungem.
Aber.
Unsere Nachrücker regeln das untereinander.
Mit aussagen wie: " ich mache lieber Nachtschicht" oder " ich habe einen zahnarzttermin vormittags" oder "ich muss aber um halb drei mein kind von drr kika abholen" oder " ausgerechnet Montag habe ich verlängertes We"
Aber imwirklichkeit sind das nur "aussreden"
Meine Frage: 1 würdet Ihr uberhaupt Nachrücker einladem oder ist ohne auch nicht richtig?
2 wo kann ich es nachlesen, was sind verhinderungsgründe?
Danke
Erstellt am 06.07.2014 um 10:12 Uhr von blackjack
Kommentar § 29 + § 25 Abs. 1 S. 2 BetrVG.
Erstellt am 06.07.2014 um 11:07 Uhr von Hoppel
@ FranzSv
"wo kann ich es nachlesen, was sind verhinderungsgründe?"
Die Frage stellst Du hoffentlich nicht als BRV!!! Es ist ein absolutes NO GO, dass Ersatzmitglieder untereinander regeln, wer ein verhindertes BRM vertritt oder nicht.
Wenn schon nahe liegt, dass hier lediglich Ausreden benutzt werden und überhaupt kein Verhinderungsgrund vorliegt, darf sowieso kein Ersatzmitglied geladen werden!
Ein Ersatzmitglied darf nur im tatsächlichen oder rechtlichen Verhinderungsfall geladen werden:
Tatsächliche Verhinderungsgründe: z.B. Elternzeit, Krankheit, Kuraufenthalt, Urlaub, Teilnahme an einem Seminar, Wehr- oder Zivildienst.
Rechtliche Verhinderungsgründe: Kündigung oder Versetzung des BRM oder Antrag auf Ausschluss aus dem BR. In diesen Fällen darf das BRM lediglich vor Beratung und Beschlussfassung zum Sachverhalt angehört werden, MUSS dann jedoch den Raum verlassen. Für diesen Tagesordnungspunkt muss ein Ersatzmitglied geladen werden.
Erstellt am 19.07.2014 um 16:31 Uhr von Stoni
Hallo! Unsere Nachrücker regeln das untereinander....
Seid ihr BR oder was .... BetrVg !!!!!!
Erstellt am 19.07.2014 um 16:37 Uhr von nicoline
Ich finde es toll, wie oft Du in einem thread Antworten gibst, die vom Inhalt her überhaupt noch nicht da gewesen sind!
Erstellt am 19.07.2014 um 17:05 Uhr von Orion
@Stoni
Ja genau…
Weil wir BR sind, handeln wir nicht nach dem Lostütenverfahren oder beschreiten den Weg des geringsten Widerstandes im Sinne einer möglichst geringfügig zu haltenden Erhitzung der Synapsen, was bei korrekter Anwendung des BetrVG ja nicht immer gewährleistet wäre.
Auch dir kann ich nur Wünschen, das wenn dir eine Kündigung oder sonstige Nachteile zu teil werden sollen, du auf korrekt arbeitende BRler triffst.
Erstellt am 20.07.2014 um 19:18 Uhr von AgendP
@FranzSv,
ihr solltet euch an das halten was glich ist, das was ihr da macht ist ja nett und sehr Sozial und richtig Basisdemokratisch. Aber leider nicht tragbar und nachvollziehbar. Haltet euch bitte an das verfahren ansonsten ist der Kündigungsschutz vom nummer 7 euer kleinstes Problem.
Das Verfahren selber ist hier und au anderen Seiten oft nachzulesen und dort steht auch warum.
Mh, ob das ein Trollthrad ist ?