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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nachrücken der Ersatzmitglieder

M
Monster
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Wer kann mir das mit dem Nachrücken der Ersatzmitgliedern erklären? Ist kompliziert. Ich hoffe ihr könnt damit was anfangen.

Wir haben das immer so gemacht. Wir hatten 4 Listen. Z.B. Liste 1 28 Stimmen, Liste 2 16 Stimmen, Liste 3 9 Stimmen und Liste 4 6 Stimmen.

Nun waren von Liste 1 bis 3 alle 5 IM BR , da Liste 4 ja nur 6 Stimmen hat war keiner im BR da die restlichen 3 Listen ja mehr Stimmenanteile hatten.

Wenn wir Sitzung haben dann arbeiten wir Liste 1 bis 3 ab. Aber die Liste 4 hat ja auch 6 Stimmen . Mir wurde von den langjährigen Mitgliedern des BR das so erklärt. Aber nun ist der Vorsitzende schon länger krank und ich gehe in Urlaub und da ist mir aufgefallen nachdem ich den Vordruck der Wahlen von 2010 gesehen habe das das Nachrücken ja mit der Anzahl der Stimmen zu tun hat und so ist Liste 4 Jedenfalls der erste auch zu laden. Wir haben einen Vordruck Ersatzmitglieder in der Reihenfolge des Nachrückens. Da habe ich nie darauf geachtet . Das heisst doch das die nun nachrücken die in der Stimmenwucht vorne liegen also kann das in den 4 Listen dann abwechselnd gehen und nicht in deiner Liste nacheinander? Stimmt das so? . Wenn ja muss ja in den kommenden Sitzungen darauf geachtet werden. Und genauso wie auf den Anteil des Minderheitsgeschlechts. ? Danke

Unser grösstes Problem ist es halt das niemand ausser mir zu den Schulungen fährt. Und einer alleine kann nicht alles wissen und die restlichen arbeiten oft gegen mich. denke das ist absicht. denn falls wir vor gericht müssen sind die beschlüsse dann eh nicht gültig.

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Community-Antworten (7)

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gironimo

30.05.2012 um 12:12 Uhr

Du solltest einmal einen Kommentar zum BetrVG (z.B. Fitting) lesen. Da wird das ganz gut beschrieben.

Bei der Ladung von Ersatzmitgliedern ist zunächst die Quote das Minderheitengechlechts zu beachten und falls erforderlich durch Ersatzmitglieder - ggf. einer anderen Liste - zu ersetzen. Danach oder sonstens wird aber der Listenproporz gewahrt!!

V
Valdi

31.05.2012 um 19:34 Uhr

Liste 1 stellt 3 BR Liste 2 stellt 1 Br Liste 3 stellt 1 Br Bei diesen 5 ist das Minderheitsgeschlecht, so hoffe ich erfuellt.Der ErsatzBr wird aus den jeweiligen eigenen Listen, von oben nach unten eingeladen. Sollte die eigene Liste keinen Angehoehrigen des Minderheitsgeschlechts stellen koennen, wird auf die naechste Liste mit der hoeheren Stimmzahl zugegriffen. Denn die Quote muss eingehalten werden. Sollte sich auf keiner der 4 Listen mehr ein Angehoehriger des Minderheitsgeschlechts befinden, verbleibt der ErsatzBR in der eigenen Liste. Hoffe ich konnte helfen mit dieser Kurzfassung.

V
Valdi

31.05.2012 um 19:49 Uhr

1.Stepp korrekte Anwesenheitsliste erstellen 2.Stepp ueberpruefen ob Quote erfuellt 3.Stepp der letzte der Ersatzmitglieder muss weichen, dem/ der Quotenmann/ Frau.

Ist schon laenger her, das wir Listenwahl hatten.

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DrUmnadrochit

03.06.2012 um 16:23 Uhr

"Bei der Ladung von Ersatzmitgliedern ist zunächst die Quote das Minderheitengechlechts zu beachten"

Das ist aber in § 15 der Wahlordnung genau umgekehrt geregelt!

"wird auf die naechste Liste mit der hoeheren Stimmzahl zugegriffen"

Nein! Auch nicht richtig!

"3.Stepp der letzte der Ersatzmitglieder muss weichen,"

Nein!

So geht es richtig:

  • Ist ein BRM verhindert, so rückt das erste (nicht verhinderte) Ersatzmitglied der selben Liste nach!

  • Wird durch die Vertretung die Minderheitenquote nicht mehr erreicht, so rückt stattdessen das erste (nicht verhinderte) Ersatzmitglied dieser Liste nach, welches dem Minderheitengeschlecht angehört.

  • Kann eine Liste auf Grund obiger Regelung das Ersatzmitglied nicht mehr stellen (sie ist "erschöpft"), dann kommt es zum Listensprung: Der Sitz geht (vorübergehend) an die Liste mit der höchsten unberücksichtigten d'Hondt-Zahl (in unserem Beispiel also in der Regel Liste 2).

  • Kann auch diese Liste das Ersatzmitglied auf Grund obiger Regelung nicht stellen, so kommt es zu einem weiteren Listensprung (im Beispiel auf Liste 1)

  • Zu einem Listensprung auf Liste 4 käme es dann, wenn 2 Listen erschöpft sind.

  • Ist die Minderheitenquote unterschritten und keine Liste kann ein Ersatzmitglied des Minderheitengeschlechtes stellen, so entfällt die Notwendigkeit der Vertretung des Minderheitengeschlechtes.

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NoPain

03.06.2012 um 18:02 Uhr

Wobei, wenn ein Nichtminderheitengeschlecht verhindert ist und auf der Liste dann ein Minderheitengeschlecht als nächster Nachrücker aufgeführt ist, muss das Minderheitengeschlecht geladen werden und nicht das Nichtminderheitengeschlecht. Um die Verwirrung mal perfekt zu machen ;)

V
Valdi

03.06.2012 um 23:59 Uhr

DrUmnadrochit bitte korregiere meine folgenden Stepps 1.Stepp korrekte Anwesenheitsliste erstellen 2.Stepp Ersatzmitglieder aus jeweiliger Liste nachziehen 3.Stepp Quote ueberpruefen, wenn nicht erfuellt, aus derselben Liste Quote....wird eingeladen. Kann diese Liste das Mindergeschlecht nicht mehr stellen gibs denn Listensprung bis Quote erfuellt. Erst wenn in keiner Liste mehr ein Quote... vorhanden entfaehlt QuoteNotwendigkeit. 4.Stepp QuoteXxx nimmt den ErsatzBR Platz derjenigen Liste ein welcher der fehlenden Quote... angehoehrt. Bitte um antwort. Danke

D
DrUmnadrochit

04.06.2012 um 01:05 Uhr

Du hast noch übersehen, dass es passieren kann, dass eine Liste gar keine Ersatzmitglieder (unabhängig von der Quote) hat. Damit käme es dann nach Step 2, aber vor Step 3 bereits zu einem Listensprung.

Auch geht aus Deiner Aufstellung nicht hervor, wo der Listensprung jeweils "landet", also welches die nächste Liste ist.

Und wer mag, darf sich noch mit er Frage beschäftigen, ob eine Minderheitenquotengesclechtersprung sein Mandat behält, wenn durch einen weiteren Vertretungsfall das Minderheitengeschlecht nun doch erfüllt wäre...

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