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Willkürliches Verhalten des Gesellschafters

B
Betriebshexen
Jan 2018 bearbeitet

Wir sind der Betriebsrat eines gemeinnützigen Trägers für sozialen Einrichtungen (mehr als 400 Leute. Der Hauptgesellschafter war früher der Geschäftsführer. Vor einem Jahr hat er die Geschäftsführung abgegeben. Zum Unternehmen gehören eine Stiftung und ein eingetragener Verein, die von der gGmbH wirtschaftlich getrennt sind. Der H-Gesellschafter zieht für seine Unternehmungen und Projekte regelmäßig Mitarbeiter aus der gGmbH ab und setzt sich über die Geschäftsleitung hinweg. Zudem bekommt er noch ein Gehalt, ein Auto und weitere Zuwendungen aus der gGmbH.

Ist das in Ordnung? Was können wir tun, um die Willkür zu stoppen?
Hat der Gesellschafter alle Macht und kann er tun was er will?

1.195012

Community-Antworten (12)

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gironimo

12.02.2014 um 17:51 Uhr

Was er darf oder kann, kommt letztendlich auf die vertragliche Gestaltung an, zu der er im Verhältnis zum Unternehmen steht.

Ich nehme mal an, dass Ihr keinen Einschränkungen als Tendenzbetrieb unterliegt (oder doch?).

Dann wäre ja das Abziehen von AN aus dem Betrieb eine Versetzung, bei der der BR zu beteiligen ist. Dieser hätte die Möglichkeiten aus dem § 99 BetrVG. Findet die Beteiligung nicht statt, wäre der § 101 BetrVG anzuwenden. Da kann sich Euer AG nicht auf "höhere Gewalt" berufen. Er muss die Sache dann mit seinem Überflieger klären.

T
tommyh

12.02.2014 um 19:07 Uhr

Die fehlende Beteilligung bei Versetzungen im Tendenzbetrieb gilt aber nur bei Tendenzträger und dies sind die wenigsten Angestellten da hier bestimmte Faktoren zum Tragen kommen muss. Aber ich denk mal der ehemalige GF leiht sich die Leute nur für einen kurzen Zeitraum aus Rasenmähen und solche Sachen ? ;-) das ist natürlich keine Versetzung . Habt Ihr im Monatsgespräch den jetzigen GF mal gefragt was dieser Ex Chef denn überhaupt noch für Befugnisse hat?

T
tommyh

12.02.2014 um 19:24 Uhr

Meinte keine Versetzung wenn es sich ähnliche Arbeitsumstände handelt. Unser GF holt sich auch immer den Hausmeister zum Rasenmähen :-)

G
Globus

12.02.2014 um 19:48 Uhr

das wirft bei mir jetzt fragen auf? wie genau geht das? der hausmeister ist offiziell in der firma und nicht beim gf eingestellt. also wann macht der die arbeit? wärend der arbeitszeit? geht das? was sagt dann da der br dazu? immerhin fehlt doch die arbeitsleistung im betrieb und somit werden eventuell andere AN mehr belastet... oder was sagt der AV? ist er verpflichtet den rasen beim gf wärend der arbeitszeit zu mähen? oder wird der an offiziell verliehen? für andere personen oder betriebe? liegt der firma dann ein solches einverständnis vor?

oder wird das alles "schwarz" gemacht.... menno - nu bin ich aber echt ein wenig sprachlos und habe mehr als mit lieb ist gewollte fragezeichen...

T
tommyh

12.02.2014 um 20:18 Uhr

Weisst Du das ist wenn seit 35 Jahren der selbe GF da ist nennt sich wohl Gewohnheitsrecht ;-) keiner will was sagen weil es immer schon so war der Hausmeister fühlt sich so als zweiterr Chef und alle sind glücklich und warten das der GF in Rente geht so ähnlich wirds auch beim Fragesteller sein?

G
Globus

12.02.2014 um 20:24 Uhr

ja, mag ja alles sein... aber, die kernfrage ist doch gewesen: "Zudem bekommt er noch ein Gehalt, ein Auto und weitere Zuwendungen aus der gGmbH.

Ist das in Ordnung?"

und das stelle ich jetzt echt in Frage... und nur weil es oft so gemacht wird, ist es noch immer ncht ok, und vor allem nciht, wenn andere an darunter "leiden" müssen, oder schlechter behandelt werden als er... oder wasgt dein br instinkt, dazu (den es ja seit 86 gibt)...

also meine meinung ist, nur weil es immer so war, wird es dadurch ja gesetzlich nciht legitimiert...

T
tommyh

12.02.2014 um 20:34 Uhr

Kannst du dich mal auf den Fragesteller konzentrieren? Wenn uns das Rasenmähen stören würde würden wir ja dagegen angehen für mich gibt es schlimmeres!

G
Globus

12.02.2014 um 21:11 Uhr

mach ich doch auch - wenn auch indirekt... duch ein solches verhalten eines ehemaligen gf werden die anderen arbeiten vernachlässigt - also bleibt arbeit liegen, die wieder aufzuholen ist... es sei denn... dieser an hat in der tat zu wenig beschäfttigt, aber dann würd ich als br einer solchen maßnahme immer zustimmen - besser er macht das, als dass er gekündigt wird - selbstverständlich, wenn er damit einverstanden ist... was ja nciht zwangsläufig so sein muss...

also worüben wir hier... - der kern der frage war, ist das in ordnung? und das ist es in meinen augen nciht... ich hoffe du siehst das ähnlich...

aber auch dieser fred ist ein fake.... ... hoffe ich....

T
tommyh

12.02.2014 um 21:24 Uhr

Wasich seltsam finde ist, dass es ja ein ehemaliger GF ist und er ja jetzt keinerlei Weisungbefugnis mehr hat. Oder bekommt er Rückendeckung vom jetzigen GF ?

G
Globus

12.02.2014 um 21:30 Uhr

Vermutungsmodus an: seniorchef vermutungsmodus aus

T
tommyh

12.02.2014 um 21:31 Uhr

Okay Papi darf das;-)

G
Globus

12.02.2014 um 21:56 Uhr

ist das so?

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