Erstellt am 05.07.2014 um 13:00 Uhr von gironimo
Nein, das kannst Du nicht. (Lediglich wenn ein AN Dir seinen Vertrag zeigt).
Der BR kann, soweit es für seine Arbeit erforderlich ist, Einblick in die Gehaltslisten nehmen (siehe § 80 Abs. 2 BetrVG)
Erstellt am 05.07.2014 um 15:12 Uhr von Hoppel
@ TiceTice
Aus wievielen BRM besteht denn Euer Gremium? Oder stellst Du einen einköpfigen BR?
Erstellt am 05.07.2014 um 16:33 Uhr von TiceTice
Wir sind zu dritt im Gremium
Erstellt am 05.07.2014 um 16:46 Uhr von Stoni
Du kannst die Bruttogehaltslisten aller MA , nach Beschluss des BR, vom AG anfordern. Die Verträge, gehe von Arbeitsverträgen aus, nicht.
Erstellt am 05.07.2014 um 21:59 Uhr von Hoppel
@ TiceTice
Für Betriebsräte mit weniger als neun Mitgliedern hat lediglich der BRV das Recht, die Bruttolohn-/Gehaltslisten einsehen zu dürfen.
Ausnahme: Beschluss des Gremiums, dass ein anderweitiges BRM die Listen einsehen soll.
"Nur" BRM haben grundsätzlich kein eigenständiges Recht auf Einsichtnahme!
Einsichtnahme ist übrigens wortwörtlich zu nehmen! Insofern ist die letzte Aussage falsch, dass ein BR Gehaltslisten anfordern kann.
http://www.betriebsrat.com/bruttolohn-und-gehaltsliste