Überstunden BR
Hatte die Frage schon mal gestellt, die Antworten trafen leider nicht mein Problem. Bin neu gewähltes und freigestelltes BR Mitglied. Im ersten Monat dieser Tätigkeit wurden mir alle vorhandenen Überstunden ausbezahlt mit der Begründung, dass BR Arbeit ehrenamtlich sei, die freigestellten Mitglieder ihre AZ selbst anpassen und keine Überstunden an die Personalabteilung gemeldet werden können. Fand ich damals nicht so toll, brauche immer Stunden wegen kranken Kind. Der BRV meinte kein Problem, da immer etwas anfällt bekomme ich genug stunden rein und kann auch mal nen Tag fehlen wenn mein Kind NEN Termin hat. Diesen Monat wurden mir von der Personalabteilung die Stunden wieder zurückgerechnet (also viel weniger Geld als erwartet ausgezahlt). Nun habe ich also Stunden bei der Personalabteilung und Stunden im BR. Die Erklärung von letzten Monat wurde negiert, ich bin verwirrt. Frage : gibt es irgend ein Gesetz dazu??
Community-Antworten (5)
04.07.2014 um 17:31 Uhr
Ich denke, die Antworten waren schon o.k. - sie haben Dir vielleicht nicht weitergeholfen.
Irgendein Gesetz? Naja - aber nicht unbedingt zu Deinen Gunsten (§ 37 BetrVG). Ich empfehle Dir Dich bei einen Fachanwalt bzw. dem DGB-Rechtsschutz zu informieren.
Wenn Du ein krankes Kind zu versorgen hast, käme vielleicht auch das Pflegezeitgesetz in Frage.
Oder bei tageweisem Pflegebedarf auch § 45 SGB V
04.07.2014 um 17:58 Uhr
Hm, wie sieht denn Eure Überstundenreglung im Betrieb aus?
Bei uns bekommt ein freigestelltes BR-Mitglied sein normales Gehalt weiter gezahlt, muss sich aber weder anmelden noch abmelden. Zugrunde gelegt sind die tariflichen 37,5 Stunden. Sollte es aber mal nötig sein, über diese Zeit hinaus BR-Arbeit zu machen, so können die Freigestellten dies sehr wohl geltend machen. Ist natürlich aber eher die Ausnahme, wenn z.B. mal wieder eine Einigungsstelle ansteht oder Termine außer Haus sind.
Eigentlich gilt ja, dass man weder bevorzugt noch benachteiligt werden darf
05.07.2014 um 02:24 Uhr
Ich denke man sollte den AG mal darauf Hinweisen das ein BRM nicht schlechter, aber auch nicht besser, gestellt werden darf als ein vergleichbarer AN. Das gilt auch für geleistete Mehrarbeit. BR Arbeit ist Ehrenamt, ja, aber wie arbeitsvertragliche Leistung zu Vergüten.
05.07.2014 um 02:27 Uhr
Zusatz, natürlich sollte ein freigestelltes BRM darauf achten seine Zeiten vernünftig zu planen. ZEITMANAGMENT
05.07.2014 um 16:12 Uhr
Oh wir sollten uns hier mal mit 2 begriffen auseinander setzen. Betriebsbedingte und BR-bedingte Mehrarbeit. Das Gesetz ist eindeutig : nur betriebsbedingte Zeiten sind zu vergüten.
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