Erstellt am 04.07.2014 um 00:57 Uhr von Andal
Hier noch meine Frage kann es sein wenn ein Mitarbeiter eine Weiterbildung genehmigt bekommt der aber laut schreiben bei einer nicht bestandenen Ergebnis die Schulung selber tragen muss
Erstellt am 04.07.2014 um 08:23 Uhr von gironimo
Der BR hat bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen mitzubestimmen.
Kostenübernahmen bei betrieblichen Bildungsmaßnahmen werden häufig vereinbart. Sie müssen aber im richtigen Verhältnis stehen.
Und die Regel bei nichtbestehen muss der AN zahlen, finde ich alles andere als o.k.