Erstellt am 03.07.2014 um 19:02 Uhr von gironimo
Der AG kann sich auf § 37 BetrVG berufen. Danach hat die BR Arbeit während der Arbeitszeit statt zu finden. Außerhalb nur bei betrieblichen Gründen.
Das will der AG wohl wissen.
Du solltest - wenn Du von Deinem Recht BR-Arbeit leisten zu wollen gebrauch machst, nicht versuchen die "normale" Arbeit und die BR-Arbeit 100%ig zu erledigen. Das klappt nicht. Du musst Deine arbeitsvertragliche Arbeit zurückstellen.
Erstellt am 03.07.2014 um 19:39 Uhr von RicLa
@gironimo
Hätte ich erwähnen sollen, dass ich im Rettungsdienst tätig bin und während meiner regulären Arbeitszeit auf einem Fahrzeug gebunden bin. Da kann ich mich leider nicht hinsetzen und sagen "ich mach jetzt BR". Von daher erledige ich einige Sachen eben nach Dienstschluss.
Erstellt am 03.07.2014 um 22:09 Uhr von metallica
Ich denke, dass geht als betrieblicher Grund durch. Wie wäre es wen der AG und du euch zusammensetzt und euch auf einen Plan einigt (z.B ein Tag pro Woche Betriebsrat o.ä.). Wann macht ihr eure Sitzungen?
Erstellt am 03.07.2014 um 22:34 Uhr von seesee
Außerdem musst Du Dich VORder BR-Tätigkeit beim AG abmelden mit der Info, wann Du voraussichtl. fertig bist.
Erstellt am 04.07.2014 um 00:53 Uhr von RicLa
@seesee
Wie gesagt, durch unsere Schichten ist es etwas komplizierter. Bei der Situation kam ich aus der Nachtschicht. Hatte um 5 Uhr Feierabend und habe im Anschluss einige Sachen erledigt. Um 5 Uhr morgens ist mein AG bestimmt nicht sehr erbaut wenn ich ihm VORher mitteile dass ich BR Aufgaben erledige.
Erstellt am 04.07.2014 um 09:21 Uhr von gironimo
o.k. da würde ich dann auch sagen. Kläre diesen Fall und allen zukünftigen Fälle mit Deinem AG. Hier sehe ich auch einen "betrieblichen Grund", dass BR-Tätigkeit außerhalb der Arbeitszeit stattfindet.
Dann ist aber der Chef nicht berechtigt im Detail zu erfahren, was Du da konkret gemacht hast. Wenn der Chef meint, er könne dies hinterfragen, frage ihn doch nach seiner Rechtsquelle.
Bei 45min ist das auch nahezu lächerlich. Allein die reinen Verwaltungsabläufe innerhalb des BR dauern u.U. länger.