Erstellt am 03.07.2014 um 10:12 Uhr von paula
dagegen kann man was tun: die Arbeit einem regulären Mitglied geben. Das Ersatzmitglied ist nur für den Zeitraum des Nachrückens vollwertiges Mitglied. Wenn es nicht nachgerückt ist, ist er normaler Arbeitnehmer. Wenn er lustig ist kann er es in seiner Freizeit machen...
Erstellt am 03.07.2014 um 10:13 Uhr von moreno
Na da geb ich doch mal ganz spontan Eurem AG Recht. Erst in dem Moment wo es klar ist, dass das Ersatzmitglied nachrücken wird kann es beginnen sich für BR Arbeit freistellen zu lassen. Also wenn jetzt nicht grade mindestens 2 BR Mitglieder dauerhaft ausfallen wird sich der Kollege wohl aus der BR Arbeit raushalten müssen bis er wieder nachrückt.
Erstellt am 03.07.2014 um 10:26 Uhr von BlackyBR
Okay. Danke für die Antworten.
Erstellt am 03.07.2014 um 11:52 Uhr von gironimo
Meinst Du mit Themenfeld, dass er einen Redebeitrag zur Betriebsversammlung erarbeiten soll/will?
Das kann der AG ihm ja im Prinzip nicht verwehren. Lediglich die Zeit zur Vorbereitung. Aber da finden sich vielleicht Mittelwege? (Vielleicht fehlt ja das eine oder andere BR-Mitglied zwischenzeitlich).
Ansonsten würde ich - schon aus Prinzip - den Redebeitrag trotzdem halten (und wenn ich mal eine Stunde Privatzeit ran hänge).
Erstellt am 03.07.2014 um 16:38 Uhr von rtjum
je nachdem worum es geht ladet ihn doch als internen Sachverständigen.