W.A.F. LogoSeminare

BR Mitglied als SB Beauftragte

K
Katrin
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin BR und GBR Mitglied. Bei uns soll eine SB beauftragte gewåhlt werden. Reicht es aus, wenn der BR 2 Kandidaten aus dem BR zur Wahl stellt? Oder muss in der Firma rum gefragt werden, ob sich jemand anderer zur Wahl stellen mõchte? Aus dienstlicher Sicht macht es bei uns mehr Sinn jemanden aus dem BR zu nehmen, um nicht noch zusätzlich eine andere Kollegin aus dem Dienst zu nehmen? Oder, gibt es die Möglichkeit, jemanden nur als SB beraterin schulen zu lassen ohne eine Wahl zu machen.Sprich: es soll nur ein Ansprechpartner für Betroffene da sein und evt. der BR die "Sache" weiter in die Hand nehmen.

Mit SB ist eine Schwerbehindertenbeauftragte gemeint

1.24803

Community-Antworten (3)

M
metallica

02.07.2014 um 23:57 Uhr

Was ist mit SB- Beauftragte gemeint? Schwerbehindertenvertreter? Strahlenschutzbeauftragter? Sicherheitsbeauftragter?

Falls es sich um den Beauftragten für Schwerbehinderte handeln sollte, sind die Voraussetzungen im Schwerbehindertenvertretungsgesetz und der dazugehörigen Wahlordnung genannt.

http://cms.uk-koeln.de/live/personalratwissenschaft/content/e36/e117/schwerbehindertengesetz.pdf

http://www.igbce.de/download/14314-14262/2/wahlordnung.pdf

M
metallica

03.07.2014 um 01:02 Uhr

Nach dem Edit: Wenn die Vorausetzungen gegeben sind (5 Schwerbehinderte), greift das das genannte Gesetz. Dann ist die Sache losgelöst vom BR zu betrachten. Wenn es weniger sein sollten und ihr nur einen allgemeinen Ansprechpartner sucht, könnt ihr auf eine Wahl verzichten und einfach jemanden benennen.

G
gironimo

03.07.2014 um 10:50 Uhr

Auf JEDEN FALL solltet Ihr die Wahl ganz offiziell durchführen und jedem der wählbar ist, auch die Chance bieten zu kandidieren.

Es kann nicht sein, das auf unser Grundrecht auf demokratische Wahlen aus dienstlichen Überlegungen heraus verzichtet werden sollte.

Die notwendigen Arbeitsabläufe sicherzustellen und gleichzeitig den Mandatsträgern ihre Arbeit zu ermöglichen, ist Aufgabe des Arbeitgebers.

Ihre Antwort