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Amtsniederlegung Beauftragte für....

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nelchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo und guten Tag,

in den Firmen gibt es Beauftragte für so allerlei Aufgaben. So bei uns im KH Hygienebeauftragte, Sicherheitsbeauftragte, etc. Nun kam die Frage auf, kann man von diesem Amt zurücktreten. Es gibt keine Vertragsgrundlage, sondern nur Ernennungsurkunden durch den ArbG. Die einzelnen Beauftragten haben das dann so akzeptiert und machen die Aufgaben schon seit einigen Jahren.

Danke für Eure Antworten

4.211010

Community-Antworten (10)

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UliPK

29.03.2017 um 12:41 Uhr

Wenn das freiwillig ausgeübt wird und meist ist dem so kann man davon natürlich auch jeder Zeit wieder zurücktreten.

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paula

29.03.2017 um 15:20 Uhr

vielleicht Vertragsänderung durch konkludentes Handeln. ;)

einfach mal mit dem AG sprechen. Kein AG kann Interesse daran haben, dass ein MA eine solche Aufgabe nicht mehr übernehmen mag

Mal was für den BR: wie sieht bei euch die Mitbestimmung bei dem Übertragen solcher Aufgaben aus?

F
fkusi

29.03.2017 um 17:13 Uhr

Bei diesen Beauftragten ging eigentlich eine Ausbildung voraus. Und diese Qualifizierungen z.B. zum SIB oder Hygienebeauftragten kosten richtig Geld. Ich glaube nicht dass diese MA nur mal so berufen wurden ohne das man Ihnen im Vorfeld aufgezeigt hat, was das für den einzelnen bedeutet. Also würde ich mich mal erkundigen ob es nicht doch Vorgespräche gegeben hat. Denn ich würde keinen der es nicht möchte auf meine Kosten ausbilden lassen ohne mich vernünftig abzusichern. Ausserdem bekommen solche Beauftragten in der Regel auch eine entsprechende Zulage bezahlt. Und wenn sie berufen wurden waren sie sich sicher der Verantwortung und der Aufgaben bewußt.

N
nelchen

29.03.2017 um 17:16 Uhr

Hallo Paula,

den wunden Punkt getroffen.....

Also- der ArbG will tarifliche Zulagen für diese Beauftragten nicht zahlen. Dadurch haben die MA auch eine Motivation zur Zusatzaufgabe die sich gegen Null bewegt. Nun möchten sie für dieses "Amt" nicht mehr zur Verfügung stehen. Deshalb die Frage, ob man einfach sagen kann: Nö- ich nich mehr!

F
fkusi

29.03.2017 um 17:28 Uhr

Erkundigt Euch mal ob die einzelnen MA irgendwelche Vereinbarungen unterschrieben haben damit diese Qualifizierung finanziert wird. Es gibt nehmlich solche Vereinbarungen, das ich mich danach verpflichte soundso lange den Posten machen zu müssen, bis die Kosten für die Ausbildung abgearbeitet sind. Wenn nicht denke ich das sie sich abberufen lassen können bzw. einfach hinschmeissen, zumal der ArbG nicht seinen tariflichen Pflichten nachkommt. Vielleicht solltet Ihr auch Euren Tarifpartner mit ins Boot holen.

N
nelchen

29.03.2017 um 17:33 Uhr

@ fkusi

Glaub mir: keine Ausschreibung, keine Bewerbung, kein Vertrag. "Wir brauchen für Abteilung X 2 HB- sag mir mal bis Ende der Woche wer das macht. Die fahren dann mit den anderen 8 nach X- Dorf. Weiterbildung. 4 Tage. Kriegen dann ein Zertifikat." So lief das ganze. Teilweise wurden die Kolleginnen/ Kollegen durch die AbtLeit "bestimmt". Dann gab es eine nette Ernennungsurkunde und das war`s.

U
UliPK

29.03.2017 um 17:50 Uhr

Dann passt ja meine Antwort von oben.

Edit: @fkusi Das sind meist Ämter die auf Grund irgendwelcher Gesetze/Verordnungen ausgeübt werden müssen. Ergo muss der AG auch die Kosten für die Ausbildung tragen ob er das nun möchte oder nicht. Er braucht diese stellen ja um den Betrieb weiter führen zu können.

Was aber auch ein Ansatz ist es dem AG mal deutlich vor Augen zu führen. Wenn der ein oder andere zurücktritt muss er einen neuen bestimmen und der muss aber auch erst wieder Seminare besuchen die kosten verursachen. Keine Ahnung ob es da nicht günstiger ist die Zulagen zu zahlen. 😀

N
nelchen

29.03.2017 um 18:00 Uhr

Naja- in unserem Fall den Hygienebeauftragten Arzt um das KH bewirtschaften zu dürfen und die Hygienebeauftragten Schwestern für die Zertifizierung. Da wird es dem Einen oder Anderen einfach mal "übergebügelt". Lt. Tarif steht den Schwestern/ Pflegern eine Zulage zu, dem Arzt komischerweise nicht. Bekommen tun aber auch die KollegenInnen der Pflege keinen Pfennig. Nun will der Arzt nicht mehr (auch hier gibt es keinen Vertrag sondern nur eine Ernennungsurkunde) und die GKP (weil der ArbG einfach die Zulage verweigert) auch nicht mehr.

U
UliPK

29.03.2017 um 18:23 Uhr

Na in diesen Fall sollen sie einfach die Urkunde beim ArbG auf den Schreibtisch legen und sagen das sie es nicht mehr machen, dabei kann dann ja auch, auf wunsch, jemand vom BR mit dabei sein. Glaube schon das es ab da gespäche geben wird.

Wenn den Schwestern/ Pflegern das Tariflich zusteht können sie dieses auch einklagen. Nur ist dabei der BR außen vor, beraten geht aber immer.

R
rsddbr

30.03.2017 um 19:08 Uhr

Also auf jeden Fall sollten die Personen, welche lt. Tarifvertrag Anspruch auf Zulage haben, diese einfordern. Als Grundlage dafür haben sie die Ernennungsurkunde. Da hilft im Zweifel auch der Anwalt :)

Im Gegenzug muss es auch möglich sein, von diesen ehrenamtlichen Aufgaben zurückzutreten. Das sollte schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber erklärt werden.

Es klingt aber so, dass es in jedem Fall auf einen Streit zwischen AG und AN hinausläuft, und da muss am Ende jede*r AN entscheiden, wie weit es gehen soll.

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