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Welche Informationen muß u. darf der BR den Mitarbeitern weitergeben?

N
Neulingli
Jan 2018 bearbeitet

Muß der BR die Mitarbeiter regelmäßig über seine Tätigkeiten informieren. z.B. Wann Sitzungen sind,mit Themeninhalt und Aushang des Sitzungdprotokolls? Haben die Mitarbeiter Anspruch auf Offenlegung über Schulungsmaßnahmen und Seminarbesuche der BR-Mitglieder? Muß der BR den Mitarbeitern bei Nachfrage, die durch den BR verursachten Kosten offenlegen?

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Community-Antworten (5)

C
Colonia

02.07.2014 um 16:47 Uhr

Der BR muss sich nur beim AG zur BR arbeit abmelden und wieder an melden nach Beendigung. Themen und Sitzungsprotokoll sind dem Arbeitgeber nicht auszuhändigen, bzw. bekannt zu geben. Auch wenn der BR sich mit einem Mitarbeiter trifft hat das den AG nicht zu interessieren. Den Namen des Mitarbeiters auch nicht dem AG mitteilen, auch hier nur ab- und anmelden, mehr nicht!

Soweit mir bekannt ist kann sich der Mitarbeiter über die Schulungen schon beim BR informieren ( also ob Betriebsverfassungsgesetzt oder Arbeitsrecht usw. und grobe Inhalte).

Die Kosten die der BR verursacht geht ihn nichts an. Ist bestimmt vom AG geschickt worden...vermute ich mal. ;-)

D
DrHouse

02.07.2014 um 16:58 Uhr

Hallo, Sitzungsprotokolle werden nicht ausgehängt. Ihr habt in den Betriebsversammlungen (vierteljährlich) den MA einen Tätigkeitsbericht abzugeben. Schulungsmaßnahmen und Seminarbesuche der BR-Mitglieder würde ich dort schon erwähnen, denn die gehören zu euren Pflichten als BR. Seminarbesuche kosten nun mal Geld, aber Kosten offen legen müsst ihr nicht. Die MA ordentlich vertreten kann man nur, wenn man etwas Ahnung von der Materie hat. Es gibt nichts schlimmeres als einen "dummen BR", auch für den Arbeitgeber.

MfG Dr.House

H
Husmeester

02.07.2014 um 16:59 Uhr

Die Sitzungen des BR sind NICHT öffentlich , also gehen auch niemanden außer den BRM die Sitzungsprotokolle etwas an ! "Muß der BR die Mitarbeiter regelmäßig über seine Tätigkeiten informieren." Ja , und zwar 4 mal im Jahr bei der Betriebsversammlung , die der BR veranstaltet .

G
gironimo

02.07.2014 um 18:26 Uhr

Die betriebliche Öffentlichkeitsarbeit ist aus meiner Sicht äußerst wichtig und sollte über die vier Tätigkeitsberichte im Jahr hinausgehen.

Es sollte auf keinen Fall der Eindruck entstehen, der BR sei ein Geheimrat.

Trotzdem Sitzungsinternas wie z.B. das Abstimmungsverhalten und natürlich das Protokoll geht niemanden etwas an (außer den eigenen Betriebsräten). Auch sollte man darauf achten, dass keine schützenswerten personenbeziehbare Daten nach außen gelangen.

Muß der BR den Mitarbeitern bei Nachfrage, die durch den BR verursachten Kosten offenlegen?< Nein das nicht - auch der AG darf damit nicht "hausieren" gehen. Der BR kostet das, was er kostet. Seine Kosten werden ganz wesentlich durch die Aktivitäten des AG beeinflusst.

Haben die Mitarbeiter Anspruch auf Offenlegung über Schulungsmaßnahmen und Seminarbesuche der BR-Mitglieder< Wie Du das schreibst klingt es eher negativ. Ich würde aber durchaus positiv darüber berichten, dass sich die BRs für ihre komplexe Aufgabe qualifiziert haben. Da muss sich doch niemand verstecken.

P
paula

02.07.2014 um 19:55 Uhr

in welcher Detailtiefe man berichtet hängt sicher auch von der Betriebsgröße ab und welche Themen man hat. Bei einem großen Gremium macht es sicher keinen Sinn jede Schulungsmaßnahme des BR im Rahmen der Betriebsversammlung mitzuteilen. Da sind es eher Verhandlungen zu Betriebsvereinbarungen, Beteiligung im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen etc. Im kleinen Betrieb habe ich ja andere Themenstellungen. Haben uns für befristete Mitarbeiter stark gemacht und Entfristung erreicht, Einstellungen positiv begleitet; Probleme in dem Bereich xy angesprochen und Lösungen durch den AG herbeigeführt etc.

Man kann das als BR gestalten und das sollte man auch. Tue Gutes und sprich darüber und lege den Finger in die Wunde. Das ist das wichtige. Der BR sollte hier auch im Rahmen des Tätigkeitsberichts niemals den Eindruck vermitteln, er müsse sich rechtfertigen.

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