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Betriebsversammlung - Informationsbeschaffung

M
mitleidenschaft
Jul 2019 bearbeitet

Wir wollen unseren nächsten BV Ende September halten. Ich habe die HR-Mitarbeiterin nach bestimmten Informationen bezüglich der Anzahl der in Abteilungen aufgeteilten Mitarbeiter, der Krankheitsrate, der Anzahl der Leiharbeitnehmer, soll vs. ist zeiten der abteilungen und anderen derartigen Informationen gefragt. Sie sagt nein - sie ist nicht verpflichtet, solche Informationen zu liefern und dazu muss sie verschiedene Berichte zusammenstellen - sie sagt, ich mache Arbeit für sie. Welche Informationen muss sie uns geben?

habe ich nicht ein recht auf diese zahlen?

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Community-Antworten (4)

D
DummerHund

23.07.2019 um 04:51 Uhr

Sie muss euch gar nichts geben. Alles was ihr wollt muss euch der AG liefern. Der holt es sich von der HR Mitarbeiterin und liefert es euch.

K
krambambuli

23.07.2019 um 09:26 Uhr

§ 80 BetrVG.

M
mitleidenschaft

23.07.2019 um 11:15 Uhr

Die AG sagt, dass wir unsere Aktivitäten besser dokumentieren müssen, dann hätten wir alle Daten, die wir wollen. Sie sagen, dass alle Informationen, um die wir bitten, das ganze Jahr über gesammelt werden sollten. aber ich sehe es nicht als unsere Aufgabe an, doppelte Aufzeichnungen zu führen - sie haben alles bereits - sie müssen die daten nur in ein Format bringen, das wir wollen und es uns dann geben. es kann nicht so schwer sein. Das Problem ist, dass die Mitarbeiter uns in der letzten BV gefragt haben, was wir die ganze Zeit gemacht haben. deshalb dachte ich, dass ich diesmal angeben würde, wie viele themen / anhörungen / bvs wir in diesem Quartal mit der AG besprochen haben.

G
ganther

23.07.2019 um 11:56 Uhr

aber nach § 80 BetrVG muss der AG nicht anfangen dem BR die Sachen mundgerecht aufzubereiten. Es gibt erst mal das was der AG eh schon hat

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