Guten Morgen,

ich habe mir gerade den § 1 KschG durchgelesen.

Darin wir von "dringenden betrieblichen Erfordernissen" geschrieben die zu einer Kündigung führen können.

Kann mir von Euch jemand erklären wann diese Erfordernisse bestehen?

Tritt der Fall erst ein, wenn ein Unternehmen wirtschaftlich in Schieflage gerät oder reicht es aus wenn der AG beschließt, warum auch immer, Personalkosten zu sparen.

Vielen Dank schonmal :-)