Erstellt am 01.04.2010 um 21:09 Uhr von Forentroll
Ein BR-Büro darf nicht einsehbar sein.
Leider konnte ich den link zum Urteil vom LAG Schleswig einfügen.
Erstellt am 01.04.2010 um 21:28 Uhr von pirat
@eddie
LAG Schleswig Holstein, Beschl. v. 19.09.2007, Az. 6 TaBV 14/07
zum gläsernen Kasten, hier lang.....
http://www.mansholt-lodzik.de/aktuell/ausgabe/article/erforderliche-sachausstattung-des-betriebsrats.html
Erstellt am 02.04.2010 um 18:30 Uhr von Derfummler
bleibt hart und besthet auf ein büro im werk wo ihr auch arbeitet. Was soll der quatsch 8 km weiter??? nix da wenns sein muss ein beschlussverfahren einleiten. es ist ja wohl klar das der ag euch soweit wech haben möchte.... blos nicht klein bei geben