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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Stellenausschreibung. Was sind dringende betriebliche Gründe?

M
malik
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

Ich habe eine Frage zu einer internen Stellenauschreibung. Eine Teilzeitkraft hatte den Wunsch hochgestuft zu werden. Als eine Stelle frei wurde, sollte diese mit einer externen Kraft besetzt werden. da eine ordentliche Stellenausschreibung ausgeblieben ist, konnten wir die Zustimmung verweigern. Aber was passiert nun. Unser Arbeitgeber kann die Person nicht einstellen, und zieht es vor dann lieber niemanden einzustellen. Können wir als Betriebsrat noch etwas für unseren Mitarbeiter tun, oder muss er selbst sein Recht vor Gereicht einklagen. Wie sehen seine Chancen aus? Im Teilzeit und Befristungsgesetz §4 steht, dass interne Mitarbeiter Vorrang haben, sofern dringende betriebliche Gründe dies zulassen! Was kann ich mir denn unter dringenden betrieblichen Gründen vorstellen? Kann mir da jemand einen oder mehere Tipps geben?

Gruss Malik

2.39901

Community-Antworten (1)

R
Rollie

15.06.2006 um 01:08 Uhr

  1. denke ich mal, muß der Mitarbeiter ja auch die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, um bei der Stellenbesetzung berücksichtigt zu werden. Die Tatsache Interner Mitarbeiter reicht m.E. nicht für eine Bevorzugung.

  2. denke ich, wenn der AG sich dazu entscheidet, nun keinen Mitarbeiter einzustellen, dann ist es sein gutes Recht. man kann ihn nicht zwingen, einen Mitarbeiter einzustellen.

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