Hallo!
Als langjähriges Betriebsratsmitglied habe ich erst jetzt (Mai)über den finanziellen Ausgleich (ich arbeite im Aussendienst) für Betriebsratsarbeit erfahren. Ich weiß um die 3jährige Verjährungsfrist. Kann ich seit Kenntnisnahme im Mai 3 Jahre rückwirkend meinen Ausgleich einfordern? Oder gibt es eine andere Regelung? Kann mir mein Nichtwissen negativ ausgelegt werden nach dem Motto "Sie hätten sich schlau machen müssen"???
Danke!