Verjährungsfrist für Betriebsratsarbeit
Hallo! Als langjähriges Betriebsratsmitglied habe ich erst jetzt (Mai)über den finanziellen Ausgleich (ich arbeite im Aussendienst) für Betriebsratsarbeit erfahren. Ich weiß um die 3jährige Verjährungsfrist. Kann ich seit Kenntnisnahme im Mai 3 Jahre rückwirkend meinen Ausgleich einfordern? Oder gibt es eine andere Regelung? Kann mir mein Nichtwissen negativ ausgelegt werden nach dem Motto "Sie hätten sich schlau machen müssen"??? Danke!
Community-Antworten (1)
02.07.2014 um 11:18 Uhr
Natürlich gibt es in vielen Betrieben Tarifverträge mit sogenannten Ausschlussfristen - aber ansonsten fordern solltest Du es allemal.
Was Juristen später daraus machen könnten, sollte Dich nicht hindern. Du forderst ja einen Nachteilsausgleich für BR-Tätigkeit im Sinne des BetrVG.
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