W.A.F. LogoSeminare

Erschleichen von Arbeitszeit - gilt hierbei eine Verjährungsfrist für die Rückforderung von Vergütungsbestandteilen?

P
Peter
Jan 2018 bearbeitet

Bei einem nachgewiesenem Fall von Arbeitszeiterschleichung (Zeiterfassung in einem anderem, dem Wohnort näherliegendem Erfassungsgerät) will die Geschäftsführung unabhängig von den anderen disziplinarischen Maßnahmen, erschwindelte Zeitvorteile zurückfordern. Ist der Zeitrahmen begrenzt? Gilt hierbei auch die viertelhährige Verjährungsfrist für Vergütungsbestandteile?

3.271011

Community-Antworten (11)

K
Klaus

24.08.2006 um 19:14 Uhr

Ist keine Antwort auf Deine Frage, aber als Freidenker möchte ich es trotzdem anmerken: Wenn ich meinen Arbeitgeber betrügen würde, und das auch noch in einem Ausmaß, das die fristlose Kündigung rechtfertigt, würde ich den Kopf senken und hinnehmen, was kommt. Nach so einer Aktion nach seinen Rechten zu fragen, finde ich schon ein wenig unverschämt.

Nichts für ungut.

Viele Grüße Klaus

P
Peter

24.08.2006 um 19:31 Uhr

Du hast ja Recht, aber wer, wenn nicht wir Betriebsräte soll sich noch für den Kollegen einsetzen? Ich musste das auch erst lernen, mir kommt auch manchmal die Galle hoch. Trotzdem habe ich mir angewöhnt, in solchen Fällen unabhängig vom Sachverhalt ein faires Ergebnis für den Kollegen herauszuholen.

Welcher Anwalt sollte sonst einen Mörder oder Vergewaltiger verteidigen?

K
Kölner

24.08.2006 um 20:26 Uhr

@peter Wie kann man "unabhängig vom Sachverhalt ein faires Ergebnis für den Kollegen herauszuholen"? Ich bin gespannt!

F
Fayence

24.08.2006 um 21:21 Uhr

Peter, hast Du nicht noch vor ein paar Tagen die Anfrage gestellt "AG will die Zeiterfassung aller AN für die letzten 4 Jahre zurückverfolgen" ?

Überlegt Euch gut, wie Ihr in diesem speziellen Fall reagieren wollt! Würde an Eurer Stelle eine Rechtsauskunft einholen, da Euch ev. noch mehr Verfehlungen "begegnen" werden!

Diesem Kollegen hingegen würde ich nur raten, einen RA aufzusuchen!

P
Peter

25.08.2006 um 08:51 Uhr

Ja, das ist genau unsere Befürchtung! Die GF hat schon angekündigt, gemeinsam (prima!!) mit dem BR dann zu entscheiden, was schwere Verfehlungen oder minderschwere sind und wie wir dann gemeinsam bestrafen!

Der Kollege wird wohl zwangsläufig zum Anwalt gehen.

Was das faire Ergebnis betrifft, muß man ein bißchen die Hintergründe kennen, wie die GF an ihre Erkenntnisse gekommen ist. Das arme Würstchen wurde gleich von 3 "Managern" beackert, ohne den BR hinzuzuziehen. Wie sagt noch die Biebel: wer eine reine Weste hat, der werfe den ersten Stein!

Peter

K
Klaus

25.08.2006 um 09:52 Uhr

Das zitieren solltest Du noch üben.

Viele Grüße Klaus

FB
Frank B.

25.08.2006 um 11:01 Uhr

Der Arbeitgeber handelt insofern richtig, das er den BR beteiligt wenn es um Betriebsbuße geht. Du hast doch selbst gesagt ihr wollt euch für die Kollegen einsetzen, dann könnt ihr ja das "Strafmaß" mit beeinflussen. Wie oben geschrieben, dieses Verhalten, die Schwere kann ich nicht beurteilen, kann eine ausserordentliche Kündigung rechtfertigen. Habt ihr zur Zeiterfassung eine BV?

P
Peter

25.08.2006 um 11:09 Uhr

Hast es bemerkt, Klaus. War nur ein Test!

Ja, wir haben eine BV und danach ist das natürlich auch nicht erlaubt. Wollte nur sagen, ein BR fühlt sich nicht gerade gut in der Richterrolle. Es ist schon ein Konflikt, der sich da aufbaut.

Peter

F
Fayence

25.08.2006 um 11:51 Uhr

Peter, dann lasst Euch die "Richterrolle" auch nicht überstülpen und nehmt diese vor allem nicht aus eigenen Stücken an!

Es ist manchesmal schwierig zu trennen, aber es hilft ungemein, die vorliegenden Fakten auf einem Blatt Papier zu notieren. Nehmt Euch das BetrVG zur Hand und überprüft, wo Eure Rechte liegen und wo Ihr einhaken könnt/müsst! Einen sehr guten Ansatz hast Du bereits selbst benannt... "Wie die GF an die Erkenntnisse gekommen ist".

Setzt vor allem am § 87 Abs. 1 Nr. 6 an!! Und noch einmal, lasst Euch durch einen RA beraten!

FB
Frank B.

25.08.2006 um 12:32 Uhr

Es ist nachvollziehbar, dass es laut BV nicht erlaubt ist. Meine Frage ging deshalb in die Richtung, weil es könnte ja sein, das dort schon etwas steht, wie bei Missbrauch zu verfahren ist.

Übrigens geht´s nicht darum den Richter zu spielen, es geht wie Fayence sagt darum, zu prüfen wo eure Mitbestimmung liegt.

P
Peter

25.08.2006 um 14:17 Uhr

Fayance,

autsch das hat gesessen! War gerade bei der GF und habe angedeutet, dass ich gerne mal in die Log-Dateien sehen möchte, insbesondere, weil er gerade von Vertrauen gesprochen hatte. (Wer hat sich Datensätze ohne Zustimmung des BR angesehen?) Er guckte daraf hin etwas ratlos und sein Gesicht wurde weißer als üblich. Fristlose Kündigung abgewendet!!

Danke übrigens für die Tipps, dass hilft uns sicher weiter.

Peter

Ihre Antwort