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Verjährungsfrist Abmahnung

B
BRGruppe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen, wie lange darf eine Abmahnung in der Personalakte bleiben? Und wie lange ist die Verjährungsfrist für eine Abmahnung? 2 Jahre?

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Community-Antworten (5)

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Oblatixx

26.03.2014 um 18:01 Uhr

Verjährungsfrist gibt es nicht. Sie bleibt theoretisch eben drin, in der Akte. Es sei denn, dass ihr als BR irgendetwas anderes vereinbart habt.

N
nicoline

26.03.2014 um 18:06 Uhr

Ergänzend zu meinem Vorredner: die Gerichte, wo manche Leute auf Herausnahme einer Abmahnung klagen, fragen immer auch nach der Schwere des Vergehens, was die Abmahnung zur Folge hatte um einen Zeitraum festzulege, der angemessen ist.

G
gironimo

26.03.2014 um 19:12 Uhr

Je nach Fall verlieren Abmahnungen ihre Wirkung. Aber konkrete Fristen gibt es nicht. Und verlassen sollte man sich auch nicht darauf.

"Vor Gericht und auf hoher See ....."

G
ganther

26.03.2014 um 22:52 Uhr

Nach der neuesten Rechtsprechung würde ich als AG mich weigern sie zu entfernen

C
Cosel

08.04.2014 um 15:47 Uhr

Hilfreich eine Betriebsvereinbarung die der BR verhandeln kann. In dieser BV kann man Entnahme nach z.B. 2 Jahre verlangen. Bei uns wird jede Abmahnung den BR vorgelegt, dies ist alles in der BV vereinbart.

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