Neues komplett anderes Aufgabengebiet zulässig?
Hallo,
folgendes:
Ein IT-Admin/"IT-Zuständiger" (als solcher eingestellt) eines Systemhauses soll zukünftig für eine Muttergesellschaft, die ausschliesslich Immobilien verwaltet/vermietet, die Aufgaben des dort ausscheidenden Halbtags-Mitarbeiters übernehmen (also Objektbetreuung, Kommunikation & Verhandlung mit Handwerkern, Maklern, Mietern, Ämtern usw.), natürlich ZUSÄTZLICH zu seinen bisherigen Aufgaben (von denen er ein paar abgeben soll)
Der Mitarbeiter ist damit nicht einverstanden und pocht auf seine vertragliche Tätigkeit, die er seit knapp 20 Jahren im Unternehmen ausführt!
Frage:
Kann der Mitarbeiter verpflichtet werden, dieses neue Aufgabengebiet zu übernehmen?
Community-Antworten (1)
01.07.2014 um 14:54 Uhr
Der AG muss eine Änderungskündigung vornehmen.
- Detailliertes Angebot an den AN - bei nicht Einigung:
- Anhörung des BR nach § 102 BetrVG
- Anhhörung des BR zur Versetzung nach § 99 BetrVG
- Wenn der AG die Ä-Kü ausspricht: AN nimmt unter vorbehalt an und kann vor dem Arbeitsgericht klären lassen.
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