Änderung des Aufgabengebiets beim Wahlvorstandsmitglied.
Hallo zusammen! Seit über 5 Jahren bin ich im Untertnehmen und seit 1.5 Jahren arbeite ich in der Personalabteilung. Ich bin jetzt von der Belegschaft in den Wahlvorstand gewählt worden. Jetzt habe ich erfahren, dass schon jemand für mein Aufgabengebiet eingestellt wurde, natürlich für mehr Geld. Ich soll in eine andere Abteilung wechseln, es wird ein Aufgabengebiet sein, dass ich noch nie bearbeitet habe. Wie soll ich mich verhalten, wenn mir dies eröffnet wird? Wie ist es arbeitsrechtlich? Wir stehen vor der Wahl zum ersten Betriebsrat, deshalb meine Unsicherheit. In meinen AV ist vermerkt, dass der AG mein Aufgabengebiet ändern darf. Vielen Dank für die Hilfe!
Community-Antworten (2)
11.02.2011 um 20:44 Uhr
Es gibt da nur zwei Möglichkeiten eine mögliche Umsetzung akzeptieren oder kündigen. Denn Dein ArbV und § 106 GeWo lässt dieses ja zu. Solltet ihr bis dahin einen BR haben wäre dieser zu Beteiligen.
Aber, wenn es bis dann ein BR gibt könnte dieser einer Einstellung widersprechen, wenn der AG einen neuen AN für Deinen Ap einstellen will.
Vom Arbeitgeber gewollte Versetzung http://dialog.igmetall.de/fileadmin/images/3-Ratgeber/arbeitgeber-versetzung.pdf
Versetzung, Umsetzung, Weisungsrecht, Direktionsbefugnis des AG
http://www.rechtsanwaltdrpalm.de/versetzung_umsetzung.htm
Aktuell: Arbeitgeber darf Mitarbeiter nach eigenem Ermessen versetzen
Ein Arbeitgeber darf Mitarbeiter innerhalb des Betriebes nach eigenem Ermessen versetzen (Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz - 10 Sa 612/04).
11.02.2011 um 20:48 Uhr
Vielen Dank schon mal!
Fühle mich ein wenig vor den Kopf gestoßen, verständlicherweise.
IGM sagte mir, dass es nach einer gewissen Zeit nicht ohne eine Änderungskündigung geht. Und diese aufgrund des besonderen Kündigungsschutzes nicht so einfach wäre. ??? Habe lauter Fragezeichen vor meinen Augen.
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