Wielange zurück kann ein Zwischenzeignis erbeten werden?
Wielange zurückliegend kann ich ein Zwischenzeugnis erbeten? MA hat vor ca.3 Jahren die Abteilung innerhalb des Hauses gewechselt, zu diesem Zeitpunkt kein Zwischenzeugnis erhalten, vor einem 3/4 Jahr ein neues Aufgabengebiet in dieser seit 3 Jahren arbeitenden Abteilung bekommen. Möchte nun ein Zwischenzeugnis mit der Begründung 1. kein Zeignus vor 3 Jahren erhalten (ich weiß, sie hat das selber verpeilt) 2. neues bzw. erweitertes Aufgabengebiet. Personalabteilung meint, ein Zeugnis kann nur 2 Jahre rückdatiert werden. Außerdem meint PA sie hat keinen Anspruch weil kein Stellenwechsel, Erziehungsurlaub oder Leiterfunktionswechsel stattgefunden hat. Das sehe ich anders, wegen der neuen Aufgabengebiete. Danke für Eure Antworten, sind immer sehr hilfreich. Gruß ClaraFall
Community-Antworten (1)
28.02.2011 um 12:35 Uhr
Hm, schwierig. Zum Einen die Geschichte vor drei Jahren, also das wurde echt verbummelt. Die Sache vor einem 3/4 Jahr, mit dem neuen Aufgabengebiet, ist denn da das alte Aufgabenspektrum geblieben?? Wenn ja sehe ich keinen Grund für ein Zwischenzeugnis, wenn der Aufgabenbereich komplett gewechselt hat, dann schon.
Die Frage ist nur, wie sinnvoll das fordern zum heutigen Tag ist. Wie wahrheitsgemäß kann ein Zeugnis sein, das knapp ein Jahr später ausgestellt wird?? Wie gut erinnern sich die Führungskräfte??
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