12 Stundenschicht erlaubt!
Wer kennt sich aus! durch einen Krankheitsausfall eines Kollegen wurde es nötig, den Schichtplan 2 Tage auf 12 h abgeändert. Der Betriebsrat hat dem zugestimmt. Muss auch für die zwei Tage eine Genehmigung von der Gewerbeaufsicht oder in Fällen, wie dem Vorliegenden, ist da eine Genehmigung erforderlich, da es sich um einen Notfall und um eine sehr kurze Aktion von 2 Tagen gehandelt hat. Lediglich der Betriebsrat muss seine Zustimmung dazu geben.
Mach ich mich mit strafbar, wenn ich dem ganzen zustimme und es passiert dem Kollegen auf der fahrt nach Hause etwas. Wer hat da schon Erfahrung gemacht.
Community-Antworten (2)
30.06.2014 um 17:39 Uhr
Bei uns auch immer Thema. Ohne das die Genehmigung vom Gewerbeaufsichtsamt vorliegt genehmigen wir keine 12 Stunden Dienste auch nicht tageweise.
01.07.2014 um 00:46 Uhr
Die Verantwortung liegt dennoch beim Arbeitgeber; insbesondere, wenn der BR den AG auch noch auf die gesetzliche Lage hingewiesen hat.
Ihr solltet mit dem AG über die Personalplanung reden. Es kann ja immer einer krank werden.
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