W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

12 Stundenschicht, nicht mehr gesetzeskonform ?

P
Paddy
Jan 2018 bearbeitet

Paddy möchte das Thema hiermit wegen der 12-Stunden-schicht abschließen. Auch wenn in meine Richtung denkend nichts FÜR diese Lösung spricht, möchte ich mich doch an der regen Teilnahme an der Diskusion bedanken.

1.22206

Community-Antworten (6)

F
Flintstone

25.11.2011 um 19:28 Uhr

Ich finde es wirklich erstaunlich, dass Gremien immer und immer wieder erwarten, dass sich der AG an Gesetze (gerade an Arbeitnehmerschutzgesetze) hält, und selber mehr als bereit ist, diese zu missachten. Hey, Leute, es gibt keine Gesetze light ;-)

Außerdem wurde doch hier, wie ich gelesen habe, eine Möglichkeit erklärt, einiger Maßen im Soll zu sein. Wo also ist genau dein Problem?

P
Paddy

26.11.2011 um 16:56 Uhr

Statt dösige Antworten zu schreiben .....

http://de.wikipedia.org/wiki/Opt-out_(Arbeitsrecht)

K
Kurzarbeiter

26.11.2011 um 20:18 Uhr

Paddy

...wenn man und ganz besonder als BR einen solchen Hinweis "Opt-out" hier vorträgt, solte man sich doch auch einmal mit diesem befasst also gelesen und verstanden haben!

Allerdings eröffnet das ArbZG die Option einer abweichenden Vereinbarung der Arbeitszeit mit oder ohne Zeitausgleich durch eine Kollektivvereinbarung, wenn -----Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst---- in erheblichem Umfang anfallen..

und

..... Vielmehr muss die Zustimmung nicht nur individuell, sondern auch frei und ausdrücklich erfolgen, was bei einer Bezugnahme auf einen Tarifvertrag regelmäßig nicht der Fall ist.

-----also keine Kolletivregelung !!! Es ginge nur individualrechtlich, also mit jedem betroffenen AN einzel! Also auch NICHT per BV!!!

Von „http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Opt-out_(Arbeitsrecht)&oldid=77400786“

Doch ganz entscheidend ist hier ja, dass es auf dem Bau oder Montage wohl weder --Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst-- gibt!!

Denn es wird ja kein Kunde hier für AN Lohnleistungen zahlen, damit diese dort wartend gf. auf Speiß und Steine die Zeit verbringen!

P
Paddy

27.11.2011 um 02:02 Uhr

Doch ....das tut das Unternehmen. Es bezahlt uns für die anfallende Arbeit , und wenn nicht viel Produziert wird bezahlt uns das Unternehmen auch für die Anwesenheit, bzw dafür dass wir in Rufbereitschaft sind. Auch wenn dann manchmal auf 12 Std nur eine halbe Stunde Arbeit kommt. (was schon mal vorkommt)

Das Schichtsystem wird jeder von uns dankend unterschreiben.

P
poiuz

27.11.2011 um 03:49 Uhr

Es darf aber eben nie vorkommen, das tatsächlich 12 Std gearbeitet wird. Bzw. 11:15, weil 45 Minuten Pause werdet ihr ja wohl kriegen.

L
Lernender

27.11.2011 um 14:12 Uhr

Auch wenn ich nicht sehe. dass zur Durchführung der von Paddy genannten Schichten Opt-Out eingeführt werden müsste, so doch mal der Hinweis wie es mit Beteiligung des BR gelebt wird. Öffnung im Tarifvertrag z.B. TVöD, Vereinbarung mit dem Betriebsrat über opt-out, schriftliche Erklärung des Mitarbeiters opt-out zuzustimmen.

Aber nochmal ich bin der Überzeugung, dass bei betrachten der möglichen Ausgleichszeiträume und der von Paddy aufgeführten Schichten, die Mitarbeiter nicht über eine 48 Stunden Woche hinaus arbeiten.

Ihre Antwort