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Dieser Beitrag ist vor 14 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

12-Stundenschicht nicht mehr gesetzeskonform ? Die zweite !!!

P
Paddy
Jan 2018 bearbeitet

Ich hatte vor ca 2-3 Monaten hier einen Beitrag zur 12-Stunden-schicht geschrieben, der bitterböse Antworten ergab und unter anderem (leider wie immer) auch oberschlaue oder auch zornige Meinungen hervor brachte. Diese 12-Stunden-schicht betrifft nur einen kleinen Teil unserer Firma und wir haben uns mehrheitlich für die 12 Stunden statt für einen 8-Stundentag entschieden. Der klare Vorteil liegt darin dass wir nur 15-16 Arbeitstage im Monat haben , was besonders denen zu gute kommt, die einen weiten Arbeitsweg haben. Wir arbeiten Contischicht und haben auch Wartezeiten(Bereitschaftszeiten) innerhalb dieser Arbeitszeit. In Zusammenarbeit mit der Gewerbeaufsicht wurde uns die Sondergenehmigung für dieses Schichtsysthem erteilt.

Was wollen wir also mehr !!!!!

Wollte das hier nur mal eben kund tun.

Wir sind jedenfalls zufrieden. Ich gehöre ebenfalls zu der Schichtkolonne und arbeite gerne so.

2.401019

Community-Antworten (19)

K
Kölner

10.03.2012 um 00:30 Uhr

@paddy Glückwunsch.

R
rainerw

10.03.2012 um 01:22 Uhr

@Paddy

Mit der Gewerbeaufsicht im Rücken ist das doch in Ordnung. Nur wenn einer oder eine Gruppe einer Meinung ist so muß es nicht so sein das die ganze Welt so denkt. Und Meinungen werden nicht nur in Wattebäuschen gepackt.

S
Streikposten

10.03.2012 um 11:22 Uhr

Wenn Du damals in dem ersten Beitrag darauf hingewiesen hättest, dass eure Schicht unter die Ausnahme des § 7 ArbZG fällt wären wohl Antworten teils anders gewesen.

Doch die Einführung der 8-Stunden und des ArbZG als Schutzgesetz hatten ja echte Gründe. Keiner auch nicht ihr könnt heute mögliche Spätfolgen solcher Arbeitszeiten absehen.

Weiter sind solche von BR gestützte/ geforderte Regelungen eine Steilvorlage für AG welche heute schon leider wieder teils anfangen längere Arbeitszeiten zu fordern.

Also schwer erkämpfte, teils durch harte Streicks, Reduzierungen der Arbeitezeiten aus dien o.a. Gründen wieder zu gefährden.

Aber ja, es ist manchmal nicht leicht als BR AN dieses zu erklären und verständlich zu machen.

Was macht ihr eigentlich in diesen Bereichen, wenn dort ein Schwerbehinderter arbeitet der einen ArbV mit 8 Std. hat und sich dann auf § 124 SGB IX i.V. mit § 81 (4) SGB IX beruft? Oder wenn ein ggf. älterer AN mit einem 8-Std. ArbV diese 12 Stunden nicht mehr kann? Diesen dann versetzen könnte ggf. dann rechtliche Probleme mit sich bringen.

Denn es gibt nun eine BAG Rechtsprechung: BAG 22.2.2012, 4 AZR 24/10 Ein Tarifvertrag kann selbst bei beiderseitiger Tarifgebundenheit eine Vereinbarung in einem Arbeitsvertrag nicht ablösen. Das gilt auch für eine arbeitsvertragliche Bezugnahme auf die Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Caritasverbands (AVR Caritas). Für das Verhältnis der einzelvertraglichen und tarifvertraglichen Ansprüche zueinander gilt das Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 TVG.

Wenn also ein TV einen ArbV nicht negativ verändern kann kann es eine BV wohl auch nicht. Wenn also ein ArbV 8 Std. hat und einen BV 12 Std. wäre dieses ja eine negative Regelung.

N
nicoline

10.03.2012 um 11:57 Uhr

Streikposten, dazu müsste es in der Tat AV geben in denen explizit eine tgl. Arbeitszeit von 8 Stunden vereinbart ist. Scheint ja bei Paddy nicht der Fall zu sein! Ich behaupte mal, dass das im Arbeitsleben die Ausnahme ist. In der Regel wird im AV eine wöchentliche, monatliche oder Gesamtarbeitszeit angegeben. Und da wo es explizit so vereinbart ist, kann auf freiwilliger Basis ebenfalls anders gearbeitet werden.

*Doch die Einführung der 8-Stunden und des ArbZG als Schutzgesetz hatten ja echte Gründe. * Ja, genau, deswegen gibt es auch so "wenige" Ausnahmen von den 8 Std. tgl.

P
Paddy

10.03.2012 um 12:15 Uhr

@Streikposten Ich schrieb ja dass dieses Schichtsysthem nur ein Teil in unserer Firma arbeitet. 8 Leute arbeiten (alle gewollt) diese Schicht und die anderen 45 Leute arbeiten einen 8-Stunden-Tag.

Es steht ja ohnehin jedem Schichtarbeiter nach §6 Abzg zu von der Schicht zu gehen. Wer also nicht mehr kann oder will geht normal weg von Mo-Fr- 8 Stunden arbeiten.

Es mag nun evtl nicht unbedingt mit arbeitsmedizinischen Untersuchungen überein stimmen, aber die Praxis zeigt dass unsere Vorgänger dieses Schichtsysthem recht gut vertrugen. Oder wenn man es anders ausdrücken mag.........Mein Vater hat diese Schichtmodell 31 Jahre gearbeitet und ist immer noch (heute 70 J) fit und gesund.

Ich betone nochmals dass wir die 12 Stunden-schicht alle gewollt haben, da sie uns mehr Freie Tage bietet. Unterm Strich macht ein freier Tag mehr" heile" als der 12 Stunden-Tag vorweg kaputt machen kann. So jedenfalls unser Empfinden.

Wir wissen alle den Unterschied, denn 8 Stunden hat jeder von uns schon mal gearbeitet......wir haben uns für dieses Schichtmodell entschieden.

Ich glaube 14 freie Tage im Monat haben auch ihren Reiz....oder ?

S
Streikposten

10.03.2012 um 12:24 Uhr

nicoline

...bei Paddy nicht der Fall zu sein Das wissen wir nicht, denn dazu hat er nichts geschrieben. Es kann aber sein, dass die Koll. es heute so wollen unabhängig was im ArbV steht. Vielleicht gibt es auch einen TV ggf. einen allgemeinverbindlichen, dann müsste man prüfen ist dort etwas geregelt, also gilt ggf. sogar der TV-Vorbehalt?

Also einige Fragen kann es noch geben.

*Doch die Einführung der 8-Stunden und des ArbZG als Schutzgesetz hatten ja echte Gründe. * Ja, genau, deswegen gibt es auch so "wenige" Ausnahmen von den 8 Std. tgl. Das kann ich nur untertsützen, denn die Ausnahmen sind zu Recht sehr eng gehalten.

Ich habe auch hier das Problem der Stammbelegschaft in welche diese Leiharbeitnehmer verliehen werden. Denn dort könnte nun ein Druck auf diese entstehen nach dem Motto, wenn diese es können warum ihr nicht.

Wenn dem so ist, könnte/würde ich prüfen ob dieses ggf. ein Grund sein könnte bei einer MB betreffend der "Einstellung dieser Leih-AN" die Zustimmung zu verweigern, u.U. wegen Störung des Betriebsfriedens. Weiter würde ich als BR des Entleihers Druck auf meinen AG machen, hier per Vertrag auch von diesen Leiharbeitnehmern nur tägl. 8 Std. zu akzeptieren.

Da ja offenbar der Entleiher diese 12 Std. Schicht nicht mehr möchte, kann und sollte er handeln. Denn dann hat ja der BR des Verleihers hier nichts mitzubestimmen. Denn der Entleiher kann alleine bestimmen wie viele Std. tägl. nehme ich den Leiharbeitnehmer.

N
nicoline

10.03.2012 um 12:30 Uhr

Streikposten Das kann ich nur untertsützen, denn die Ausnahmen sind zu Recht sehr eng gehalten. Findest Du? Ich nicht!

P
Paddy

10.03.2012 um 13:37 Uhr

Halllllooooo Bitte das Kopfkino wieder anstellen. Nix Verleihfirma oder Druck auf Leiharbeitnehmen. Es ist alles ganz entspannt. Wir (Alle Festangestellte)wollen in dieser kleinen Abteilung so arbeiten und haben uns dazu die Sondergenehmigung der Gewerbeaufsicht geholt, die den Fall geprüft und für gut befunden hat (und das nicht zu knapp) Ich weiß nicht warum man sich hier Gedanken macht, die zu Theman übergreifen, die gar nicht gegeben sind. (Wer hat denn hier von Verleiher und Leiharbeit gesprochen?) Also noch mal. Alles geprüft und bewilligt ....der Schichtplan wurde für akzeptabel und gesundheilich unbedenklich befunden und somit haben wir die Genehmigung bekommen so zu arbeiten. Ich weiß nicht warum in diesem Forum hier trotz allem immer wieder ein "Ja aber...." kommt

Ist ja auch Wurscht, wir haben es so durch, wie wir es haben wollte. (Wie wir es alle haben wollten) Basta. :-)

N
nicoline

10.03.2012 um 14:05 Uhr

Ist ja auch Wurscht, wir haben es so durch, wie wir es haben wollte. (Wie wir es alle haben wollten) Basta. :-) Genau! ;-))

S
Streikposten

10.03.2012 um 15:22 Uhr

Paddy

...Wir sind als Fremdfirma bei einem großen Unternehmen tätig und arbeiten in 12 Std-schicht (seit ca. 38 Jahren).

..Nun möchte das Unternehmen, für das wir arbeiten, dass wir uns an das Arbeitszeitgesetz halten.

Also, gibt es ein Unternehmen in welchem ihr arbeitet. Und dieses kann also via der anzuwendenden Verträge sehr wohl Einfluss nehmen!!

Damit kann der BR dieses Unternehmen hier auch zu mindest auf den AG einwirken. Ich glaube auch, dass der BR dieses Unternehmens hier sogar in der MB ist. Der BR eures Betriebes hat keine MB was das Arbeiten in dem Unternehmen für / in welchem ihr die Arbeit erbringt. Denn es sind Fragen der Ordnung im Betrieb in welchem die Arbeitsleistung erbracht wird.

nicoline Streikposten Das kann ich nur untertsützen, denn die Ausnahmen sind zu Recht sehr eng gehalten. Findest Du? Ich nicht!

Doch das finde ich!!

Was bsiher auch icht klar ist, welche Zeit der 12 Stunden sind Bereutschaft?? Also ist es im erheblichem Umfang??

Denn wenn nein, könnte ggf. auch das OK der Gewerbeaufsicht eben falsch/rechtswidrig sein.

N
nicoline

10.03.2012 um 16:21 Uhr

Streikposten, Überleg Du ruhig weiter, ändern wirst Du in Paddys Betrieb nichts und die dort Beschäftigten sind's zufrieden und das ist ja gut so!

P
Paddy

10.03.2012 um 16:33 Uhr

Richtig......und als nächstes überprüfe ich dann ob der Mann vom TÜV mir überhaupt die Plakette an das Nummernschild backen darf. Na Klasse.

@Streikposten Vielleicht ist ja auch deine Fahrerlaubnis gar nicht gültig ? Vielleicht Hatte der Sachbearbeiter ja den Tag der Ausstellung noch Restalkohol im Blut.........also mir wird das wirklich langsam zu kindisch.

Wenn ich mir einen anderen Auspuff an mein Motorrad bastel und mir die passende ABE (Allgemeine Betriebs-Erlaubnis) besorge wird kein Polizist in diesem Lande sagen...." Eigentlich darf das aber nicht , und vielleicht wurde da ja ein Fehler gemacht"

Die Gewerbeaufsicht hat in Alle Akten, Arbeitsberichte,Schichtpläne, Maschinenberichte, Stempelkarten, Unfallhäufigkeiten, Kankheitstage, Arbeitsplatzbeschreibungen ....Einsicht gehabt und mit jedem einzelnen von uns in der Firma am Arbeitsplatz gesprochen. Ich denke, die konnten soch ein Bild machen !!!! Und zwar mehr als jemand der dort irgendwo am PC sitzt und Zweifel anmeldet. Naja, aber vielleicht war das ja auch gar keiner von der Gewerbeaufsicht sondern ein Hochstapler. :-) wer weiß ?

B
Betriebsrätin

10.03.2012 um 17:29 Uhr

Paddy

Halloooooooo,

ich weiß nicht warum Du nun hier so in dieser Art reagierts??

Du hattes in der ersten Ursprungsfrage nur halbe Fakten in Deiner Fragestellung gegeben. Dieses ist nun wohl von Koll. hier festgestellt worden. Also z.B. nicht in welchem Aumfang sind es Bereitschaftszeiten.

Weiter hattest Du in dieser ersten Ursprungsfrage die Frage gestellt, der Unternehmer in dessen Betrieb wir "mitarbeiten" will diese 12-Stunden-Schichten nicht mehr.

Dass ist sein Recht und er und der Betriebsrat dieses Unternehmen können hier handeln. Das wie haben die Koll. richtigerweise beschrieben.

Vielleicht handelt der Unternhmer ja auch auf Hinweis und Forderungen SEINES Betriebsrates.

Fazit: Verständlich ist das Handeln des Unternehmers durchaus. Auch wenn man seine Gründe nicht kennt. Auch dazu hast Du hier nichts geschrieben wie auch nicht wie es der zuständige BR dieses Unternehmen sieht.

Also, alles in Allem nun kein Grund so zu reagieren.

Auch hat Dich hier in dieser Runde nun keiner angegriffen oder so unverständlich angegangen wie Du nun diese hier und heute angehst!!!!!!

P
Paddy

10.03.2012 um 17:52 Uhr

Keine Panik Betr.-rätin sooooo böse ist das von mir nicht gemeint. Höchstens ein wenig ironisch. Ich denke selbst wenn ihr nicht einen Hintergrund wüsstet, sondern eben nur die Tasache dass wir die Sondergenehmigung haben, müsste das reichen.

Aber für alle die es genauer wissen wolle . Es sind bei diesem großen Unternehmen einige Unfälle bei Fremdfirmen passiert, so dass der BR vom Vorstand gebeten wurde sich darum zu kümmern dass die Fremdfirmen auf dem Gelände sich an das Arbeitszeitgesetz halten. Unter anderem waren ein paar LKW verunglückt (16 Sdt. Lenkzeit)

Das war aber eine andere Firma mit einer anderen Tätigkeit. Wir BR haben uns mit dem BR des Unternehmen kurzgeschlossen und durchblicken lassen dass wir es anstreben eine Sondergenehmigung zu bekommen um so, oder ähnlich wie vorher weiter arbeiten zu dürfen.

Der BR des Unternehmen für das wir arbeiten, meinte daraufhin. "Wenn ihr die bekommt, habt ihr ja freie Hand und vonunserer Seite her grünes Licht".

So, und nun haben wir die Sondergenehmigung und Fertig.

Bin mal gespannt was nun noch für Zweifel kommen . :-)

B
Betriebsrätin

10.03.2012 um 18:31 Uhr

...und warum nicht gleich auch diese Angaben denn?? Was immer noch nicht gesagt wurde, doch für viele von Interesse, auch weil auch sie vielleicht einmal solches überlegen, viele Stunden der 12 sind denn Bereitschaftszeiten? Also etwas mehr zur Art und Umfang der Tätigkeiten!

Dann hätten wohl schon in der ersten Runde einige andere reagiert.

PS: Es ist nicht immer gleich wie Gewerbeaufsichtsämter handeln wenn überhaupt. Weiter kann es auch dort dann unterschiedliche Auslegungen des ArbZG geben.

So kann es auch sein, hätte diesen Antrag der AG gestellt und der BR und AN hätten kein Einverständnis signalisiert hätte u.U. ein anderes Ergebnis herauskommen können.

I
Irmgard

10.03.2012 um 19:26 Uhr

Der BR des Unternehmen für das wir arbeiten, meinte daraufhin. "Wenn ihr die bekommt, habt ihr ja freie Hand und vonunserer Seite her grünes Licht".

Um deinen Character (Überheblichkeit) in die Bahn zu bringen, würde ich dir einen Betriebsrat im aufnehmenden Unternehmen mit etwas mehr Biß wünschen. Dann kannst du dir deine Sondergenehmigung auf die Stirn kleben.

Ansonsten bezweifel ich, dass die Genehmigung auf Tatsachen beruht und es mit den angeblichen Bereitschaftszeiten nicht sehr weit her ist;)

R
rtjum

10.03.2012 um 21:38 Uhr

also ich finds gut, dass Paddy uns den Ausgang der Sache geschildert hat. Ich kann mich, ohne das nachlesen zu müssen, noch an den ersten fred erinnern, da waren alle Krawaller des Forums versammelt und hackten auf Paddy rum, daher Hut ab vor ihm, dass er überhaupt nochmal schreibt!

I
Irmgard

10.03.2012 um 21:42 Uhr

Diese Ätsch-Bätsch Mentalität unterstutzen? Es wäre gut gewesen ersiees hätte direkt alle Fakten auf den Tisch gelegt.

Das nächste mal schreibt ersiees dann in 10 Jahren, wenn der Arbeitsvertrag sich konkretisiert hat, ersiees nicht mehr kann und rausgeschmissen wird.

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