Erstellt am 30.06.2014 um 10:32 Uhr von Lotte
Hallo amoff,
verstehe ich es richtig: Es gab einen befristeten Vertrag über 2 Jahre und nun soll es eine weitere Verlängerung über 1 Jahr geben? Gibt es einen Sachgrund?
LG Lotte
Erstellt am 30.06.2014 um 13:45 Uhr von Tulpe
Nach einem 2 Jahresvertrag kann man nocheinmal ein 1 Jahres Vertrag abschließen. Auch danach noch aber dann nur mit Sachgrundbefristung (Krankheit,Erziehungszeit).
Es Zählt immer wieder wo kein Kläger da kein Richter.
Ja der AG kann anders als der BR Bestimmen, Leider.
Gruß
Erstellt am 30.06.2014 um 14:08 Uhr von rolfo
Wie lange besteht denn die Firma schon? Es gibt Ausnahmen von der 2 Jahresregelung
In den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens
ist die kalendermäße Befristung des Arbeitsvertrages bis zu einer
Gesamtdauer von vier Jahren zulässig (§ 14 II a TzBfG).
Erstellt am 30.06.2014 um 16:01 Uhr von AlterMann
@ Tulpe,
Deine Angabe stimmt so nicht. Abgesehen von der Ausnahme, die rolfo erwähnt, darf eine sachgrundlose Befristung max. 2 Jahre dauern. Innnerhalb dieser Zeit ist eine zweimalige Verlängerung möglich.