Erstellt am 14.04.2011 um 15:14 Uhr von wahlvst
Sitzung, Beschluss fassen und Anwalt beauftragen. Der kann dann per Beschlussverfahren dem AG die Beschäftigung des AN bis zur erfolgten MB untersagen. Der ArbV bleibt aber gültig, bedeutet er muss den AN bezahlen fürs Nichtstun. Weiter Beschlussverfahren mit dem Ziel dem AG für jeden weiteren Verstoß ein Ordnungsgeld anzudrohen.
Erstellt am 14.04.2011 um 15:30 Uhr von rolfo
Nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen. Dem AG sein Versäumnis mitteilen und ihn auffordern, künftig die MBR des BR zu beachten.
Erstellt am 14.04.2011 um 15:47 Uhr von nurmalsogefragt
rolfo
Wenn der AG dieses bewusst macht was dann?
Wie oft willst Du die Watte nutzen??
Ich denke, wenn dann sollte man den AG auffordern SOFORT die Beschäftigung auszusetzen bis die MB erfolgt ist. Wenn der BR ablehnt was ja sein könnte dann muss der AG sich die Zustimmung ersetzen lassen.
Wenn der AG dazu nicht bereit ist, dann wie Wahlbvst
Erstellt am 14.04.2011 um 15:54 Uhr von rolfo
Salomon schreibt von einer kleinen Firma, vermutlich auch noch erstmalig mit BR.
AG dürfen auch mal Fehler machen, weil sie es nicht besser wissen, genauso wie der BR.
Darum meine Ansage, erst mal verwarnen und im Wiederholungsfall die rechtlichen Mittel ausschöpfen.
Erstellt am 15.04.2011 um 18:57 Uhr von Chrissimaus
@nurmalsogefragt
Ich geb dir vollkommen recht!!!
@rolfo
Du musst dich erst mal unbeliebt machen, dann wirst du auch ernst genommen!!
Nach nem 23iger kommt so etwas sicher nicht nochmal vor. Mit Arbeitgebern ist es wie mit Kindern, wenn du nicht konsequent bist hast du gleich verloren!