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Was zählt mehr Protokoll - (Niederschrift vom BR genehmigt und Unterschrieben od. der Schriftverkehr?

R
Reiserg2
Nov 2016 bearbeitet

Schriftverkehr BR u. GL. Das Problem; einem Mittarbeiter wurde ein fester Arbeitsvertrag angeboten von der GL dem der BR zustimmte. Die Voraussetzung aber das der Mittarbeiter in die Nähe des Arbeitsplatzes Zieht da der BR der Meinung ist das die Tägliche Anreise zu weit ist (zirka 80km einfach) . Dies wurde der GL schriftlich überreicht. Jetzt bekommt der Mitarbeiter keinen festen Arbeitsvertrag erst wenn Er Umzieht Ich habe meinen Mitstreitern dann schon gesagt das dies so nicht ginge ich glaube nicht das man eine Festeinstellung an sowas knüpfen kann .Nach dem Urlaub habe ich dann im Protokoll gelesen Zustimmung zur Festeinstellung 5/1 ohne einen Hinweis auf diese Regelung. Nach meinen Einwand das der MA ja nun einen festen AV bekommt wurde mir erklärt das Er diesen erst bei Umzug bekommt so wie an GL geschrieben,und wenn im Protokoll darüber nichts steht macht das nichts im falle eines Arbeitsgerichtes würde Der Schrifverkehr genau so zählen wie das Protokoll. Dies glaube ich natürlich nicht. Bevor ich mir eine Rechtsauskunft hole möchte ich mal die Meinung des Forums erfahren .

Gerorg2

4.94004

Community-Antworten (4)

DAH
Der alte Heini

28.03.2008 um 19:47 Uhr

Was interessiert dem BR der Arbeitsweg. Ob der Weg zu weit ist, sollte doch der Betroffene selber entscheiden. Schaut man sich die Arbeitswege in den ländlichen Bereichen an, so sind solche Strecken nichts außergewöhnliches.

Im übrigen nennt zB. die AfA die Wegstrecke zur/von Arbeitstätte von je 1,5 Std. also insgesamt 3 Std. für zumutbar.

K
Kölner

28.03.2008 um 20:12 Uhr

@reiserg2 Ein BR mit Allmachtsphantasien! Ein AG mit einer unheimlich schlauen Argumentationskette! Ein AN der auf der Strecke bleibt!

Unglaublich, was BR's mit solch einem Verhalten bewirken können...

L
Lotte

28.03.2008 um 22:18 Uhr

reiserg2, Kölner hat bereits alles gesagt. Eine Frage aber noch: "und wenn im Protokoll darüber nichts steht macht das nichts im falle eines Arbeitsgerichtes würde Der Schrifverkehr genau so zählen wie das Protokoll"

Was wollen Deine Kollegen denn beim ArbG?

J
jotim

29.03.2008 um 21:52 Uhr

Zum einen greift der BR absolut unsachgemäß in die Persönlichkeitsrechte des Mitarbeiters ein. Dann wird intern (BR) schlampig (Differenz zwischen Protokoll und Schriftwechsel mit AG) gearbeitet und offenbar bestehen im Gremium kein sonderliches Interesse an wichtigen Argumenten. Zunächst wird im Streitfall das Gericht die Vorlage des Schriftwechsels fordern. Damit hat der Mitarbeiter das Nachsehen. Das Protokoll könnte der BR-Vorsitzender, so er als Zeuge zu Gericht geladen würde, zwar zur "Entlastung des Gremiums" verwenden - was aber die schlampige Arbeitsweise offenbaren würde. Jedenfalls sollte dieser Zustand in der nächsten BR-Sitzung kritisiert und zu Protokoll gegeben werden (persönliche Erklärung).

Man sollte dem Mitarbeiter zu einer Klage gegen Arbeitgeber und Betriebsrat raten. Vielleicht ergibt sich schon im Vorfeld (nach Drohung) oder im Rahmen des Gütetermins eine Einigung zu seinen Gunsten.

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