Erstellt am 30.06.2014 um 10:18 Uhr von blackjack
Informationspflicht besteht auf jeden Fall.
Dann sollte geprüft werden, welche Auswirkungen das auf die Arbeitsplätze hat.
Daraus können sich MBRe entwickeln.
Erstellt am 30.06.2014 um 10:34 Uhr von Lotte
Hallo Umbauten,
schau mal §111 BetrVG.
LG Lotte
Erstellt am 30.06.2014 um 10:36 Uhr von gironimo
§ 90 BetrVG gibt hier Antworten.
Darüber hinaus habt Ihr natürlich auch den Informationsanspruch aus dem § 80 Abs. 2 BetrVG über alles, was Ihr für Eure Arbeit braucht.
Erst wenn man alles weiß, kann man auch über den Umfang weiterer Rechte nachdenken. In Frage käme z.B. § 87 Abs. 1 Nr.7 BetrVG.
Erstellt am 30.06.2014 um 11:07 Uhr von Lotte
uuups, hast natürlich Recht mit § 90 gironimo
§ 111 evtl dann später. ;-)
LG Lotte
Erstellt am 30.06.2014 um 11:13 Uhr von Umbauten
Vielen Dank, genau so hab ich mir das nämlich auch gedacht!
Gruß