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Produktion wird umgestellt.Mitbestimmung oder Infopflicht Ag an BR

U
Umbauten
Jan 2018 bearbeitet

Muss der Ag den BR informieren oder Anhören wenn er die Produktionsstätte neu organisiert.

Heißt:

er stellt Maschinen um und schafft neue Transportwege usw....

In welchen Ausmaß ist der BR hier zu beteiligen?

  1. Nur Info
  2. Mitbestimmung
  3. Gar nicht

Danke

94705

Community-Antworten (5)

B
blackjack

30.06.2014 um 12:18 Uhr

Informationspflicht besteht auf jeden Fall. Dann sollte geprüft werden, welche Auswirkungen das auf die Arbeitsplätze hat. Daraus können sich MBRe entwickeln.

L
Lotte

30.06.2014 um 12:34 Uhr

Hallo Umbauten, schau mal §111 BetrVG. LG Lotte

G
gironimo

30.06.2014 um 12:36 Uhr

§ 90 BetrVG gibt hier Antworten.

Darüber hinaus habt Ihr natürlich auch den Informationsanspruch aus dem § 80 Abs. 2 BetrVG über alles, was Ihr für Eure Arbeit braucht.

Erst wenn man alles weiß, kann man auch über den Umfang weiterer Rechte nachdenken. In Frage käme z.B. § 87 Abs. 1 Nr.7 BetrVG.

L
Lotte

30.06.2014 um 13:07 Uhr

uuups, hast natürlich Recht mit § 90 gironimo § 111 evtl dann später. ;-) LG Lotte

U
Umbauten

30.06.2014 um 13:13 Uhr

Vielen Dank, genau so hab ich mir das nämlich auch gedacht! Gruß

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