Produktion wird umgestellt.Mitbestimmung oder Infopflicht Ag an BR
Muss der Ag den BR informieren oder Anhören wenn er die Produktionsstätte neu organisiert.
Heißt:
er stellt Maschinen um und schafft neue Transportwege usw....
In welchen Ausmaß ist der BR hier zu beteiligen?
- Nur Info
- Mitbestimmung
- Gar nicht
Danke
Community-Antworten (5)
30.06.2014 um 12:18 Uhr
Informationspflicht besteht auf jeden Fall. Dann sollte geprüft werden, welche Auswirkungen das auf die Arbeitsplätze hat. Daraus können sich MBRe entwickeln.
30.06.2014 um 12:34 Uhr
Hallo Umbauten, schau mal §111 BetrVG. LG Lotte
30.06.2014 um 12:36 Uhr
§ 90 BetrVG gibt hier Antworten.
Darüber hinaus habt Ihr natürlich auch den Informationsanspruch aus dem § 80 Abs. 2 BetrVG über alles, was Ihr für Eure Arbeit braucht.
Erst wenn man alles weiß, kann man auch über den Umfang weiterer Rechte nachdenken. In Frage käme z.B. § 87 Abs. 1 Nr.7 BetrVG.
30.06.2014 um 13:07 Uhr
uuups, hast natürlich Recht mit § 90 gironimo § 111 evtl dann später. ;-) LG Lotte
30.06.2014 um 13:13 Uhr
Vielen Dank, genau so hab ich mir das nämlich auch gedacht! Gruß
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