Erstellt am 15.04.2016 um 12:29 Uhr von Mattes
Es kommt darauf an, ob das Programm auch dazu geeignet ist euch zu überwachen.
§87 Abs.1 Nr.6 BetrVG
Ich frage mich aber auch ob das mit dem Datenschutz so hinhaut. Es kann sich dann ja jeder mit eurer Nummer einloggen. Und wer hat alles Zugang zu eurer PN???
Erstellt am 15.04.2016 um 12:35 Uhr von Challenger
Tach auch,
nach §87 Abs.1 Nr.6 BetrVG seid Ihr nicht nur in der Mitbestimmung,sondern darüber
hinaus in der ERZWINGBAREN MITBESTIMMUNG.
Da der AG Euch übergangen hat,könnt Ihr ihm sogar per EINSTWEILIGER VERFÜGUNG
die weitere inbetriebnahme dieses Programms gerichtlich untersagen lassen.Alternativ
hierzu könnt ihr sofort die Einigungsstelle anrufen.
Wenn Euer Arbeitgeber ansonsten fair ist würde ich ihn an Euerer Stelle zu Verhandlungen
auffordern.
Erstellt am 15.04.2016 um 12:53 Uhr von Pickel
Challenger, was soll dieser Blödsinn?
Du hast - wie alle hier - überhaupt keine Ahnung, ob das Passwort-Programm in irgendeiner Weise auch zur Überwachung der Mitarbeiter genutzt werden kann. Nach allem was zu lesen ist, kann ich das nicht erkennen. Von dieser Grundlage aus gleich mit (großgeschriebenen) EV angerauscht zu kommen zeigt einfach, dass du jedes Maß verloren hast
Erstellt am 15.04.2016 um 15:14 Uhr von Zappelmann
Ach Pickel, lies doch mal den ganzen Text. Woher willst Du wissen, dass es eben NICHT zur Überwachung dient? Nur aus dem kurzen Text, der von Unwissenden hier geschrieben wurde?
Geile Glaskugel ... ;))
Erstellt am 15.04.2016 um 15:28 Uhr von Pickel
Zappelmann, du bist ein Scherzkeks. Habe ich geschrieben dass es nicht der Fall ist? Ich habe geschrieben dass es niemand wissen kann und es aus dem Text keinerlei Anzeichen dafür gibt - und es entsprechend sehr dämlich ist, schwere Geschütze zu nennen ohne den Hintergrund zu kennen.
Erstellt am 15.04.2016 um 15:40 Uhr von gironimo
Es besteht die Mitbestimmung aus dem § 87 BetrVG. Daran kann aus meiner Sicht überhaupt kein Zweifel bestehen.
Fordert den AG auf, die neue Software nicht anzuwenden, bevor er sich nicht mit Euch über eine BV zur Nutzung und Erfassung personenbeziehbarer Daten geeinigt hat.
Schlagt ihm eine BV zur Verhandlung vor. Dazu solltet Ihr Euch vielleicht erst noch einmal intensiv mit dem Thema befassen. Zieht einen Sachverständigen hinzu (§80 Abs. 3 BetrVG).
Reagiert der AG nicht, habt Ihr einen Unterlassungsanspruch, den Ihr beim Arbeitsgericht geltend machen könnt - und auch solltet. Hierzu siehe § 23 Abs. 3 BetrVG.
Erstellt am 15.04.2016 um 19:15 Uhr von Globus
Nun mal für Anfänger:
Grundsätzlich muß jede technische Einrichtung dem BR vor Einführung vorgestellt werden. Dieser entscheidet dann, ob sein MBR tangiert wird oder nicht - das kann nämlich nicht der AG einseitig...
Weiterhin, jedes Programm, in welchem man sich einloggen muß unterliegt Grundsätzlich der Mitbestimmung, da jedes einloggen gespeichert wird.
Aber nicht nur das, es ist in der Regel davon auszugehen, dass jede Programmnutzung die wie auch immer personifiziert ist, der Mitbestimmung unterliegen - und ich gehe sogar so weit zu sagen, dass ich kein Programm kenne, was eine Mitbestimmung des Gremiums nicht auslösen würde... , na, kommt ihr drauf warum? Oder ist das zu technisch...?
Erstellt am 15.04.2016 um 21:58 Uhr von eifeltraum
bei uns gibt es eine ähnliche Software, die aber nach Einschätzung unseres Sachverständigen von der TBS nicht der Mitbestimmung unterliegt da eben keine Daten gespeichert werden sondern nur ein Transfer zu einzelnen Programmen erfolgt. Unser Sachverständige nannte es den Bus der die einzelnen (geregelten) Programmen versorgt
Erstellt am 16.04.2016 um 05:34 Uhr von Globus
Mag sein, ich kenne euer Programm nciht, aber ungewöhnlich ist es alle mal, Logins in die Programme werden eigentlich allesamt gespeichert - schon alleine um Fehler analysieren zu können - Fehler des Programms. Soll Heißen. Ich rufe das Programm auf - Login wird gesetzt. Wann und wohin. Weiterhin bei der Abmeldung Logout wird gesetzt wer wann... Aber wenn ihr einen unabhängigen Sachverständigen habt, dem ihr vertrauen könnt, dann ist das bei euch wohl so.... prima, es gibt wenig Software Herrsteller, die auf logs verzichten und ihrem Programm zu 100% vertrauen (Lauffähigkeit)
Erstellt am 18.04.2016 um 11:24 Uhr von pillepalleTR
Der Beschreibung nach handelt es sich um sowas wie "Single Sign-on". Ich würde mir vom AG erklären lassen, ob, und wenn ja, was ggf. dabei protokolliert wird und wer Zugriff auf diese Daten hat. Falls ihr erkennt, dass hier "kritische" Daten weggeschrieben werden (Login/Logout-Zeiten auf den User runtergebrochen), würde ich ne BV dazu abschließen und das Ganze darin regeln.
EDIT:
siehe auch https:de.wikipedia.org/wiki/Single_Sign-on
Erstellt am 18.04.2016 um 15:43 Uhr von vobamaus
Hallo! Vielen Dank für die schnellen und sehr ausführlichen Infos von Euch.
Das System ist ein Single Sign-on-System, Einmalanmeldung.
Habe jetzt mehr recherchiert. Ist es hier dann auch der Fall? bei der Mitbestimmung?