W.A.F. LogoSeminare

Infopflicht des Betriebsrates

J
Juppi
Jan 2018 bearbeitet

Infopflicht des Betriebsrates- Liegt her eine Aufgabenpflichtverletzung des BR vor??

5.01503

Community-Antworten (3)

C
carrie

17.07.2009 um 00:13 Uhr

@juppi Äh, bei was denn? Damit kann man jetzt nicht wirklich etwas anfangen

G
Gnarf

17.07.2009 um 12:56 Uhr

@juppi Der Br hat die Pflicht über alle WICHTIGEN Betriebsänderungen Ausfunkt zu geben. Alles was sonst besprochen wird (auch auf den Sitzungen) unterliegt der Absoluten Schweigeplicht. Auch was in Einzelbespechungen mit Mitarbeitern gesagt wird unterliegt der Schweigepflicht. Erst nach Beschlüssen die im BR gefasst wurden und Niedergeschrieben sind können Veröffentlich werden. Der AG hat das Recht die Niederschrift einzusehen aber nicht Sie zu ändern!!! Kleiner Tipp macht eine Offzielle Niederschrift und alles andere was der AG nicht wissen muß und soll in ein Verlaufsprotokoll das darf er nicht einsehen!!

H
HarryPopper

17.07.2009 um 13:30 Uhr

Vielleicht meint der Fragesteller auch irgendwelche internen Gespräche über neue Arbeitszeitmodelle, neue Schichtroster, Prämienabbau, Personalabbau, Einführung Leiharbeiter oder Ein-Euro Jobber die der Stammbelegschaft gefährlich werden können, Ausgliederungen, Werksverträge mit Subunternehmer, Unternehmensberatung die im Haus ist oder andere der möglichen 500 Gründe worüber gerade hinter verschlossenen Türen gesprochen wird. Dies kann aber aber nur der Fragesteller beantworten ;)

Ihre Antwort