Erstellt am 29.06.2014 um 20:18 Uhr von Hertha
Selbstverständlich nicht! ihr seid keine leitenden Angestellten!
Erstellt am 29.06.2014 um 20:29 Uhr von kunibert
Ist bei uns auch schon mal passiert.
Arbeitgeber sind halt auch nur Menschen.
Wir haben das bei ihm angesprochen und er hat rückwirkend die Leiharbeiter beantragt und die Sache war erledigt.
Es war erkennbar das es ihn nicht darum ging die MBR des Betriebsrates zu unterwandern,er hat es einfach nur vergessen .
Erstellt am 30.06.2014 um 07:57 Uhr von gironimo
§ 77 Abs. 1 BetrVG: (...) Der Betriebsrat darf nicht durch einseitige Handlungen in die Leitung des Betriebs eingreifen.
Ihr müsst zum AG gehen ujnd ihn an den § 99 BetrVG erinnern. War es nur ein Irrtum, holt er die Anhörung nach. Habt Ihr eher den Eindruck, das ganze hat System, gibt es den § 101 BetrVG.
Erstellt am 30.06.2014 um 18:00 Uhr von Teufel