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Einstellung

K
kerscht
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ich bitte mal um Eure Hilfe. Unser Arbeitgeber hat eine Praktikantin per mündlicher Zusage am Telefon,( nach Vorstellungsgespräch)mittgeteilt dass sie ab 1.8 eingestellt ist, ohne die Zustimmung über den Betriebsrat eingeholt zu haben. Ich schätze dass wird er noch tun, aber ist doch nicht rechtens, was ist wenn Betriebsrat ablehnt? Welche Paragraphen treten in Kraft

Vielen Dank

1.21106

Community-Antworten (6)

M
Moreno

29.06.2014 um 20:51 Uhr

Na wenn er weiss das keine Widerspruchsgründe nach 99 BetrVG gibt die Praktikantin einzustellen kann er dies doch machen.

K
kerscht

29.06.2014 um 21:08 Uhr

Weiß jetzt nicht, ob ich das richtig dargestellt habe, sie ist Mitte Juli fertig mit Praktikum und erhält ab 1.8.einen Arbeitsvertrag. Also hätte er uns vorher unterrichten müssen, wie soll man sich nun verhalten

M
Moreno

29.06.2014 um 22:48 Uhr

Ich weiss garnicht was Du für ein Problem hast Ihr werdet doch noch angehört zu der Einstellung egal was er am Telefon gesagt hat. Gibt es irgendwelche Gründe nach 99 dann widersprecht ihr und sonst nicht.

I
ickederdicke

30.06.2014 um 09:21 Uhr

Fliessender Übergang Praktikum / Job....dann könntet ihr ja das Praktikum als Probezeit ansehen...falls in der PA eine solche wieder hinzukäme...

G
gironimo

30.06.2014 um 10:00 Uhr

schlimmstenfalls hat der AG ein Problem. Aber auch ich meine - wer weiß, was der Chef wirklich wörtlich am Telefon gesagt hat.

Also abwarten.

L
Lexipedia

30.06.2014 um 10:02 Uhr

Noch ist sie ja nicht angefangen. Er kann ihr den Arbeitsplatz doch anbieten. Noch ist es eine Zusage von ihm. Unser AG macht das genauso. Er sagt bzw. schreibt aber unter vorbehalt der Zustimmung durch den BR! Wo ist da das Problem? Das ist doch erst dann da, wenn sie am 1.8. anfängt und ihr wurdet nicht gehört!

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