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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Lohn als Freigestellter/vergleichbare Person

M
mustuk
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind über 501 Arbeitnehmer im Unternehmen und anrecht auf 2 freigestellte BR- Mitglieder. Das haben wir auch gemacht und den Arbeitgeber angeschrieben, die Frist von 2 Wochen ist um und ich bat um ein Gespräch für mein Lohnstruktur. Warum nur ich, da der BR Vorsitzender schon vorher freigestellt war. Ich bin jetzt stellv. Vorsitzender und neu freigestellt.

Hab den AG gesagt, das mein Lohn den Vorsitzender gleichgestellt werden soll. Da wir die gleichen Qualifikation haben und auch gleich im Unternehmen angefangen haben. Der AG möchte nicht das ich den gleichen Lohn, wie der Vorsitzenden bekommen. Und hat mein durchschnitt von den Letzten 12 Monate ausgerecht, der natürlich niedriger ist. Da ich die letzte Zeit oft im BR tätig war und teilweise auf Sonntag und Nachtstunden verzichten musste. Ich glaube nicht das Vorsitzender bevorzugt wurde!!! Wenn ich klagen sollte, wie hoch stehen meine Chancen recht zubekommen?? Da der AG diesen Kollegen nicht als vergleich Person sieht! Und das andere haben wir seit 03.14 ein TK , wo ich als Arbeitnehmer ein anderen Std.Lohn bekomme.

Beispiel vor Tarifvertrag 11,30 und jetzt 13,40 ? Wie kann man das irgendwie rechnen oder pauschal nehmen??

Grüße

mustuk

91904

Community-Antworten (4)

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Moreno

21.06.2014 um 19:45 Uhr

Na Du hast bei einer Freistellung Anrecht den gleichen Lohn zu bekommen als wenn Du arbeiten würdest. Dies sollte ja eigentlich deutlich aus Deinem Arbeitsvertrag hervorgehen. Einen Tarif für freigestellte Betriebsräte gibt es nicht. Ob du richtig eingruppiert bist kannst Du jederzeit überprüfen lassen dies hat aber auch nix mit Deiner Freistellung zu tun.

M
mustuk

21.06.2014 um 20:09 Uhr

Danke erstmal für deine Antwort Moreno. Ich hab mich eventuell falsch ausgedrückt. Mir geht es nicht drum, ob ich richtig eingruppiert wurde, sondern ob ich die gleichen Zuschläge bekommen kann, wie man freigestellter Kollege. mit dem Tarifvertrag meinte ich als Arbeitnehmer, da wir den Tarifvertrag neu durchgesetzt bekommen haben. Da müssen auch die Zuschläge anders gerechnet werden, da mein std. Lohn seit März um 2 ? höher liegt.

Grüße

Mustuk

M
Moreno

21.06.2014 um 21:19 Uhr

Ja ich weiss aber nicht wieso du dich auf den freigestellten Kollegen berufst? Es geht doch nur darum was Du verdienen würdest wenn du nicht freigestellt wärst. Wegen Fragen zu eurem Tarif würde ich mich an die Gewerkschaft richten die haben ihn ja auch ausgehandelt.

G
gironimo

22.06.2014 um 01:42 Uhr

Wir kennen ja auch nicht den Tarif und die darin enthaltenen Zulagen.

Ich würde mich mit dieser Frage an die Gewerkschaft wenden.

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