Eingruppierung
Habe da noch ne Frage, bitte: Wenn der AG jemand neu einstellt, und eine Eingruppierung mit dem neuen AN aushandelt, muß der BR die Eingruppierung prüfen, ob sie korrekt ist. bzw. evtl. zu hoch oder zu niedrig ist? Thanks
Community-Antworten (5)
29.06.2014 um 17:17 Uhr
Der BR muss zur Eingruppierung gehört werden - siehe § 99 BetrVG. Das sind dann zwei Vorgänge: Anhörung zur Einstellung und Anhörung zur Eingruppierung.
29.06.2014 um 17:25 Uhr
@wischwasch
ja klar angehört, aber wenn z.B. die Entgeltstufe zu gering oder zu hoch ist, weil der AN diese mit dem AG oder umgekehrt ausgehandelt hat, wieder spricht der BR dann und besteht auf die ich nenne es mal "korrekte" Eingruppierung.
29.06.2014 um 20:39 Uhr
zu hoch geht gar nicht....
Und klar, ist sie zu niedrig kann der BR widersprechen. Die Einstellung findet dennoch statt, weil es ja zwei paar Schuhe sind.
17.01.2020 um 13:00 Uhr
Eine Eingruppierung kann nicht verhandelt werden, diese wurden vom Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft genau definiert. Also wird der AN richtig eingruppiert und der Rest des ausgehandelten Gehaltes als ÜTZ ausgewiesen. Denn wegnehmen will man ja garantiert nichts.
17.01.2020 um 13:06 Uhr
für die Antwort hast Du jetzt etwa 5,5 Jahre gebraucht?
Verwandte Themen
Zu hohe Eingruppierung - welche Möglichkeiten ?
ÄlterFolgender Sachverhalt : Bei uns soll ein Mitarbeiter eingestellt werden, der nicht "unseren" Beruf gelernt hat, hat aber jahrelange Erfahrung in dem Beruf als NichtFacharbeiter. Dieser erhält eine
Mitbestimmung Eingruppierung
ÄlterFall Der BR bekommt eine Anhörung zu einer Einstellung mit Anhörung zur entsprechenden Eingruppierung. Der BR stimmt der Einstellung zu, verweigert die Zustimmung zur Eingruppierung gem. § 99 Abs.
Eingruppierung / Verguetungshoehe - Informationspflichten des AGs
ÄlterHallo, bei uns ist eine Neusinstellung faellig. Der AG hat uns um Zustimmung zu dieser gebeten und hierbei u. a. ausgefuehrt: "Die vorgesehene Eingruppierung soll auf einer 40 Stunden Woche basi
Neue Eingruppierung bei bestehenden Arbeitsverträgen
ÄlterWir unterliegen keinem Tarifvertrag und haben jetzt mit dem AG eine Eingruppierung der MA verhandelt, da vorher mit jedem neuen MA individuell das Gehalt verhandelt wurde. Wir wollen, dass diese ne
Eingruppierung bei horizontaler Versetzung
ÄlterHallo, unser AG möchte einen Teamleiter innerhalb der gleichen Abteilung von Stadt A nach Stadt B versetzen. Der AN ist sowohl mit der Versetzung, als auch mit der Eingruppierung einverstanden (gleic