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Eingruppierung

N
neuzuland
Jan 2020 bearbeitet

Habe da noch ne Frage, bitte: Wenn der AG jemand neu einstellt, und eine Eingruppierung mit dem neuen AN aushandelt, muß der BR die Eingruppierung prüfen, ob sie korrekt ist. bzw. evtl. zu hoch oder zu niedrig ist? Thanks

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Community-Antworten (5)

W
wischwasch

29.06.2014 um 17:17 Uhr

Der BR muss zur Eingruppierung gehört werden - siehe § 99 BetrVG. Das sind dann zwei Vorgänge: Anhörung zur Einstellung und Anhörung zur Eingruppierung.

N
neuzuland

29.06.2014 um 17:25 Uhr

@wischwasch

ja klar angehört, aber wenn z.B. die Entgeltstufe zu gering oder zu hoch ist, weil der AN diese mit dem AG oder umgekehrt ausgehandelt hat, wieder spricht der BR dann und besteht auf die ich nenne es mal "korrekte" Eingruppierung.

W
wischwasch

29.06.2014 um 20:39 Uhr

zu hoch geht gar nicht....

Und klar, ist sie zu niedrig kann der BR widersprechen. Die Einstellung findet dennoch statt, weil es ja zwei paar Schuhe sind.

P
PlusOpa

17.01.2020 um 13:00 Uhr

Eine Eingruppierung kann nicht verhandelt werden, diese wurden vom Arbeitgeberverband und der Gewerkschaft genau definiert. Also wird der AN richtig eingruppiert und der Rest des ausgehandelten Gehaltes als ÜTZ ausgewiesen. Denn wegnehmen will man ja garantiert nichts.

C
celestro

17.01.2020 um 13:06 Uhr

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