Erstellt am 29.06.2014 um 08:30 Uhr von wischwasch
Es reicht eine Nachwahl.
Hätte Liste 2 und 3 damals eine "Koalition" gebildet, wäre es anders ausgegangen.
"will der AG im Herbst entscheiden ob er einer 4. Freistellung zustimmt."
Wenn es genügend AN gibt, gibt es nichts mehr zuzustimmen. Dann ist es so.
Erstellt am 29.06.2014 um 09:11 Uhr von Hoppel
@ Pillepop
Aus Deiner Fragestellung geht nicht hervor, ob die Freistellungen im Rahmen einer Verhältnis- oder Mehrheitswahl gewählt worden sind.
Die Antwort, dass eine Nachwahl reicht, kann vollkommen falsch sein!
Fitting, § 38, RN 16: "Ist die bisherige Wahl in Form der Mehrheitswahl erfolgt, kan hinsichtlich der zusätzlichen Freistellung eine isolierte Neuwahl nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl erfolgen.
Ist dagegen die Wahl als Verhältniswahl durchgeführt worden, hat eine Neuwahl ALLER freizustellenden BRM zu erfolgen.
Eine vorherige Abberufung der bisher freigestellten BRM ist im Fall der Erhöhung der Freistellungen nicht erforderlich.
Eine isolierte Wahl des zusätzlich freizustellenden BRM in Form der Mehrheitswahl ist dagegen zulässig, wenn ALLE BRM dies beschließen."
Ab Herbst werdet Ihr tatsächlich auf mehr als 1500 in der Regel beschäftigte AN kommen???
Oder ist die angedachte vierte Freistellung dem Umstand geschuldet, dass die Betriebsteile räumlich so weit voneinander entfernt sind?
Und wie kommt es zu der wundersamen Personalvermehrung? Betriebsübergang?
Erstellt am 29.06.2014 um 12:33 Uhr von Pillepop
Dem Gremium stehen laut Gesetz nur 2 Freistellungen zu.Die 3. Freistellung
hat der AG im Vorgriff auf die Erhöhung (Neueinstellungen und Erhöhung der AZUBI-Zahlen) der MA ab August gewährt.
Die 4. Freistellung soll wegen der räumlichen Größe ,Siegen bis Lünen, kommen.
Die BR-Mitglieder der Liste 2 und 3 sind von 3 Freistellungen ausgegangen und haben
einer Mehrheitswahl zugestimmt.Bei einer Verhältniswahl hätte die Liste 1, trotzt Fraktionsbildung Liste 2 und 3, auch alle 3 Freistellungen bekommen. Bei 4 Freistellungen
und einer Verhältniswahl, würde die 4. Freistellung an die Fraktion Liste2/3 gehen.
Erstellt am 29.06.2014 um 17:28 Uhr von paula
ein AG der so großzügig ist bei Freistellungen... RESPEKT
Erstellt am 29.06.2014 um 18:55 Uhr von Hoppel
@ Pillepop
Naja ... von Lünen kommt man doch sehr problemlos auf die Sauerlandlinie und ist in ca. 1,5 Stunden in Siegen. Mit der Entfernung eine vierte Freistellung begründen zu wollen, halte ich für mehr als gewagt!
Aber wenn Euer AG tatsächlich so großzügig ist ... GLÜCKWUNSCH!
Erstellt am 29.06.2014 um 21:20 Uhr von Pillepop
So einfach ist das nicht mit der Entfernung.In Dortmund haben wir ca. 250 auf
15 Stellen im ganzen Stadtgebiet,einschl. Lünen, verteilt.Im Raum Hagen mit ca. 200 MA, Finnentrop ca. 150 MA ,Siegen ca. 150 MA und im Bergisch Märkischen Kreis ca. 100 MA sind die Arbeitsstellen auch über die ganzen Gebiete verteilt. Hinzu kommt erschwerend Schichtbetrieb an 7 Tagen.
Die Anzahl der Freistellungen ist eine gesetzliche Mindestgröße. Es liegt am Verhandlungsgeschick des BRV ob der AG mehr Freistellungen für das Gremium genehmigt.
Die räumliche Entfernung kann dabei ein Faktor sein der auch vom Arbeitsgericht anerkannt wird. Unser Betrieb hatte 2007 bei ca. 850 MA 4 Freistellungen und 3 Teilfreistellungen.