Erstellt am 27.06.2014 um 08:13 Uhr von gironimo
Die Mitbestimmung ist umfassend. Es gilt den richtigen Kompromiss bei den verschiedenen Ansichten zu finden. In diesem Sinne kann der BR nicht erzwinge, dass allein seine Meinung zur Anwendung kommt. Aber er kann mit guten Argumenten überzeugen.
So gesehen: "Sie haben über strittige Fragen mit dem ernsten Willen zur Einigung zu verhandeln und Vorschläge für die Beilegung von Meinungsverschiedenheiten zu machen." (§ 74 BetrVG).
Mitbestimmungsfrei ist lediglich der Teil, der einer zwingenden gesetzlichen Vorschrift unterliegt.
Erstellt am 27.06.2014 um 11:18 Uhr von skargen
Sehe das etwas anders, was die Mitbestimmung bezgl. Arbeitsschutzkleidung angeht.
Der AG muss die Kleidung stellen, diese muss die entsprechende Sicherheitsstufe erfüllen, mehr nicht.
Man kann natürlich versuchen, den AG dahin zu bewegen, den MA höherwertige Kleidung anzubieten, mitbestimmen kann man das meiner Meinung nach nicht.
Bei uns gibt es die Möglichkeit, drei verschiedene Arbeitsschuhmodelle zu nehmen. Eins ist kostenlos, die anderen zwei (höherwertigen) müssen zugezahlt werden.
Eigene, selbst gekaufte mitzubringen ist auch nicht möglich, da diese sonst alle einzeln von der Sicherheitsfachkraft überprüft werden müssten.
Was man aber in jedem Fall machen sollte, eine Pauschale fürs Waschen vereinbaren sowie die "Anziehzeiten" in die Arbeitszeit hineinzunehmen.
Erstellt am 28.06.2014 um 09:12 Uhr von Hoppel
@ skargen
Ich halte überhaupt nichts davon, eine Pauschale für die Reinigung der Arbeitsschutzkleidung zu vereinbaren.
Muss Schutzkleidung getragen werden, ist der AG für die Instandhaltung inkl. Reinigung verantwortlich. Warum soll man Konfliktpotential schaffen, indem eine Pauschale für´s Waschen vereinbart wird. Ich nehme zumindest an, dass Eure AN ihre Schutzkleidung selber waschen, oder?
Was ist, wenn die Schutzkleidung in der heimischen Waschmaschine geschädigt wird? Solche Fälle sind schon beim Arbeitsgericht gelandet, weil der AN vom AG zum Schadenersatz aufgefordert wurde!
@ Frischlinge
Eines ist so sicher wie das Amen in der Kirche! Schutzkleidung, die nur im Hinblick auf das preisgünstigste Modell angeschafft wird und jeglichen Komfort vermissen lässt, kauft ein AG mehr als einmal.
Der AG gibt den Preisrahmen vor, dann sollte ein Anbieter verschiedene Modelle im Betrieb vorstellen, die z.B. von einer Auswahl der betroffenen AN anprobiert werden können. Es bringt überhaupt nichts, sich nur vom Preis blenden zu lassen, wenn Eure KollegInnen durch z.B. fehlenden Tragekomfort in ihrer Tätigkeit beeinträchtigt werden.
Nutzt auch diese gesetzlichen Bestimmungen:
§ 2 PSV-BV
...
(2) Persönliche Schutzausrüstungen müssen den Beschäftigten individuell passen. Sie sind grundsätzlich für den Gebrauch durch eine Person bestimmt. ...
§ 29 BGV A1
(1) Der Unternehmer hat gemäß § 2 der PSA-Benutzungsverordnung den Ver-
sicherten geeignete persönliche Schutzausrüstungen bereitzustellen; vor der Bereitstel-
lung hat er die Versicherten anzuhören.