Erstellt am 27.06.2014 um 08:24 Uhr von gironimo
Der Begriff "rechtzeitig" ist nicht genau definiert. Gemeint ist so früh wie möglich, damit man sich auf die Sitzung vorbereiten kann. Je nach Dringlichkeit des Themas kann dies aber auch sehr kurzfristig sein, wenn etwas schnell zu entscheiden ist. Ob die Zeit bei Euch zu kurz war, muss man sicherlich am Einzelfall und den betrieblichen Umständen entscheiden (und natürlich auch, wie die anderen Betriebsräte es empfunden haben)
Der Beschluss ist erst einmal rechtskonform. Da müsste der Kollege ja erst einmal das Arbeitsgericht bemühen. Und da dieses ja nicht vor nächster Woche tagt .....
Aus meinen Gefühl heraus: Um über eine Arbeitszeit (Dienstplan) für die kommende Woche zu entscheiden, reichen 6 Stunden wahrscheinlich aus. Um eventuelle Unterlagen hierzu zu lesen, kann ja jedes BR-Mitglied auch schon vor der Sitzung und kurzfristig von den Rechten aus dem § 37 Abs. 2 BetrVG gebrauch machen. (oder hatte derjenige schon 6 Stunden Anfahrtsweg?)
Erstellt am 27.06.2014 um 08:42 Uhr von kunibert
Danke
Dann muss ich das halt leider akzeptieren.
Wir hatten mal Zeiten da wurden Az Änderungen 2 Wochen vorher beantragt .
Für die Belegschaft ( zwei Schichten ) ist es somit schwierig geworden Termine zu planen.
Erstellt am 27.06.2014 um 12:50 Uhr von Tulpe
Dann Beschliesst doch einfach das Euch die Dienstpläne 4 Wochen vorher zu geben sind, damit ihr Zustimmen könnt.
Gruß