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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Umkleide Grundreinigung/Spinde leer machen und öffnen zum Osterurlaub

U
Umkleide
Jan 2018 bearbeitet

hallo,

unser Chef kam gerade mit der Frage ob es möglich ist zu Ostern(2 Wochen Betriebsruhe) kurzfristig zu veranlassen das man anordnen kann die Spinde zu leeren und offen zu lassen.

Es ist sehr dreckig zwischen den Spinden da es hier größere Schlitze gibt wo der Dreck rein fällt(Spinde sind miteinander verschraubt) um diese zu lösen muss man innen in dem Spind die schrauben lösen, dann könnte man ordentlich reinigen.

Landratsamt bemängelt dies auch ständig(Lebensmittelbetrieb)

Jetzt stellt sich mir als BR die Frage ob dies einfach so geht das wir sagen ja ist OK(rechtlich gesehen)

Was passiert mit den Spinden wo Mitarbeiter nicht anwesend sind diese Woche zum leeren. diese darf man dann auch nicht öffnen meiner Meinung nach.

Wir sind über jeden rat und Erfahrungsbericht dankbar.

Grüße

2.42604

Community-Antworten (4)

G
gironimo

04.04.2017 um 10:51 Uhr

Wenn es euch zu kurzfristig erscheint, weil einige Kollegen vielleicht Urlaub haben und von der Aktion nichts wissen - sagt nein und vereinbart einen späteren Termin.

Aus meiner Sicht möglichst nicht in der Betriebsruhe

U
Umkleide

04.04.2017 um 11:45 Uhr

Aber es spricht nichts dagegen hier einen Aushang zu machen und dies "anzuordnen"?

geschlossene Spinde dürfen dann halt einfach nicht geöffnet werden

R
rsddbr

04.04.2017 um 18:37 Uhr

Ganz ehrlich: Glaubt ihr, dass eure Mitarbeiterinnen glücklich sind, wenn sie kurz vor knapp 2 Wochen Urlaub angeordnet bekommen ohne eine faire Chance, sich mit Partnerin und Familie diese Zeit ordentlich zu planen?!

Desweiteren sehe ich ebenfalls keinen Sinn darin, Spindreinigung und Betriebsruhe (vor allen Dingen für 2 Wochen!) miteinander zu verbinden.

Rein rechtlich gesehen seid ihr mitbestimmungspflichtig bei Betriebsruhe und daher wäre eure Zustimmung in Ordnung. Ob ihr dann allerdings nächstes Jahr wiedergewählt werdet?

Die Reinigung der Spinde kann aus meiner Sicht wohl vom AG angeordnet werden. Geschlossene Spinde dürfen aber nicht durch AG geöffnet werden!

S
stehipp

04.04.2017 um 18:50 Uhr

Sorry, aber kann es sein, dass der ein oder andere nicht genau gelesen hat?

Es gibt eine Betriebsruhe, die wird wohl kaum was mit den Spinden zu tun haben. Der Chef kam jetzt auf die Idee, die Zeit zu nutzen, dort sauber zu machen, was ja wohl höchste Zeit ist, wenn schon das Landratsamt das bemängelt. Ansich also eine logische und durchaus löbliche Idee, wenn auch zeitlich kurzfristig.

Wenn ich es richtig verstanden habe, macht es aber nur Sinn, wenn alle Spinde offen sind, da man sie voneinander lösen muss um dazw. zu reinigen.

"Umkleide", jetzt kennst du deinen Betrieb am besten. Kann man alle MA rechtzeitig erreichen und ist es ohne Probleme für die mögliche die Spinde zu entleeren? Normalerweise sollten da ja nur Arbeitsklamotten, vielleicht was trinken und ähnliches drinn sein.

Wenn das nicht ohne Probleme ist, schlag doch dem AG vor, das mal an einem Wochenende zu machen. Kann ja nicht so lange dauern, sowas zu reinigen, wobei ich natürlich nicht weiß wie viele Spinde es sind.

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