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Rechtsanwaltskosten Wahlvorstand

K
Krähe
Nov 2016 bearbeitet

Hallo in die Runde,

bei der BR-Wahl 2010 wurde der Wahlvorstand (u.a. Ich) vom Arbeitgeber mit diversen Schreiben massiv unter Druck gesetzt. Es wurde uns mit Klage und Kostenersatz gedroht, wenn wir nicht die Grösse des BR-Gremiums auf eine dem Arbeitgeber genehme Anzahl ändern. Wir haben dann als Wahlvorstand in einer ordentlichen Sitzung einen Beschluss gefasst, daß wir aufgrund dieser Schreiben, Rechtsbeistand benötigen und haben dann einen Anwalt beauftragt. In dem Gespräch war auch alles klar, Aussagen wie "es entstehen keine Kosten für Sie und ich kümmere mich um alles" usw., so wie es auch sein sollte.

Nun zickt unsere Firma mit der Bezahlung seiner Rechnung rum und er möchte das Geld von uns und wir sollen dann die Firma verklagen.

Ich sehe, daß aber so, daß wir unter §40 BetrVG eine Freistellung von den Kosten gegenüber dem AG haben, die wir bei Beauftragung auf den Anwalt übertragen haben.

Wie seht ihr das?

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Community-Antworten (3)

K
Kurzarbeiter

11.07.2011 um 17:36 Uhr

Habt ihr im Beschluss auch das Thema Kosten mit beschlossen, sollte man! Also, dass der Anwalt die Kosten beim AG geltend machen kann. Genau um solche Probleme zu vermeiden. Doch eigentlich sollten gute Anwälte auch darauf hinweisen und ggf. den BR aufklären seinen Beschluss vollumfänglich zu fassen.

http://www.jusmeum.de/urteile/larbg_k%C3%B6ln/aa5afbdc72df28aa498e6773feba23182a6d411bd213445337bdd99dc8d37db2 Landesarbeitsgericht Köln (LArbG Köln) 3 Ta 234/10

K
Krähe

11.07.2011 um 17:45 Uhr

Hallo Kurzarbeiter,

dies haben wir in unserem Gespräch so vereinbart und der Anwalt ist ja direkt an den AG herangetreten. Somit ist diese Abtretung ja wohl doch in seinem Kopf hängen geblieben. Jedoch will unsere Firma nicht so recht zahlen und er erzählt uns etwas von wir würden ihm gegenüber ja trotzdem im Innenverhältnis haften usw. Also für mich gequrilte Sch...

K
Kurzarbeiter

11.07.2011 um 18:28 Uhr

Krähe

...nicht, dies haben wir in unserem Gespräch so vereinbart

Beschlossen muss es sein.!!!! Es gilt immer nur die Beschlusslage, jetzt kann es diese Hektik werden!

--Also für mich gequrilte Sch... Die habt ihr euch eingebrockt! Immer vorher nachlesen!

PS: der AG muss weder den Anwalt noch euch aufklären

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