Hallo in die Runde,

bei der BR-Wahl 2010 wurde der Wahlvorstand (u.a. Ich) vom Arbeitgeber mit diversen Schreiben massiv unter Druck gesetzt. Es wurde uns mit Klage und Kostenersatz gedroht, wenn wir nicht die Grösse des BR-Gremiums auf eine dem Arbeitgeber genehme Anzahl ändern.
Wir haben dann als Wahlvorstand in einer ordentlichen Sitzung einen Beschluss gefasst, daß wir aufgrund dieser Schreiben, Rechtsbeistand benötigen und haben dann einen Anwalt beauftragt.
In dem Gespräch war auch alles klar, Aussagen wie "es entstehen keine Kosten für Sie und ich kümmere mich um alles" usw., so wie es auch sein sollte.

Nun zickt unsere Firma mit der Bezahlung seiner Rechnung rum und er möchte das Geld von uns und wir sollen dann die Firma verklagen.

Ich sehe, daß aber so, daß wir unter §40 BetrVG eine Freistellung von den Kosten gegenüber dem AG haben, die wir bei Beauftragung auf den Anwalt übertragen haben.

Wie seht ihr das?