Hallo, durch intensive Recherche im Forum und auch sonst, sind wir total verunsichert, was die Übernahme der Rechtsanwahltskosten betrifft. Wir BR haben verschiedene Probleme, von Personalabbau, Verkauf einer Abteilung, AÜG, Leiharbeiter über Auffanggesellschaft u.s.w. Durch die AA Nbg. wurden wir auf Schwarzarbeit hingewiesen und uns wurde zur Selbstanzeige geraten. Hierbei kann uns der gewerkschaftliche Rechtssekr. nicht weiterhelfen, wir benötigen einen RA. Dem AG haben wir mitgeteilt, dass wir wegen anstehender Probleme Rechtsberatung benötigen, um unsere Aufgaben ordnungsgemäß zum Wohle der MA und der Firma erledigen können. Der AG lehnt jedoch die Übernahme der Kosten ab. Wir sollen die Gründe bzw. den Sachverhalt darlegen, da müssten wir ja sagen, was nicht in Ordnung ist und dann wird die Firma uns mitteilen, dass das so nicht stimmt und sie wird den Betroffenen MA entfernen, was wir natürlich nicht wollen.
Wie können wir den AG dazu bringen, die Rechtsanwaltskosten zu übernehmen? § 40 oder § 80 ???
Vielen Dank für eure Hilfe!