Erstellt am 26.06.2014 um 04:06 Uhr von kurthofmann
Als BR hast du die gleichen Rechte wie jedes andere BR Mitglied. Wenn du nichts erreichen solltes,so könnt ihr es im Gremium besprechen.
Erstellt am 26.06.2014 um 06:30 Uhr von Hoppel
@ Mobbsy
Um einen Konflikt zwischen MA lösen/schlichten zu können, bedarf es im Regelfall der Entscheidungsbefugnis eines Vorgesetzten/des AG, mit welcher ein BRM nicht ausgestattet ist.
Gibt es Konflikte, hat jeder MA die Möglichkeit, sich mit einer Beschwerde an den BR zu wenden. Der BR hat über die Berechtigung der Beschwerde zu beschließen. Wird die Beschwerde als berechtigt erachtet, hat der AG auf Abhilfe hinzuwirken.
Als BRM ist man ausschließlich mit den Pflichten & Rechten aus dem BetrVG ausgestattet; Streitschlichtung gehört nicht dazu!
Aber als KollegIn kannst Du natürlich versuchen, vermitteln zu können.
Erstellt am 26.06.2014 um 09:52 Uhr von gironimo
Ich denke, das solltest Du ganz unbürokratisch angehen. Treff Dich mit beiden an einem stillen Ort (z.B. BR-Büro) und lasse beide zu Wort kommen. Dann wirst Du rasch merken, ob Du rein menschlich etwas zur Schlichtung beitragen kannst.
Erst wenn Du nicht weiterkommst, kannst Du überlegen, welchen Rat Du den beiden geben kannst.
>ob ich unseren Gruppenleiter unterrichten muss damit er sich darum kümern soll.<
Auf keinen Fall - die Kollegen haben doch Dich gebeten aktiv zu werden. Wenn Du meinst der Gruppenleiter wäre der richtige, der klären könnte, solltest Du das unbedingt vorher mit demjenigen klären, der Dich gebeten hat.