W.A.F. LogoSeminare

Ablehnung zur Einstellung

Y
Yvander
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

kann der BR eine Einstellung verhindern, weil die Qualifikation, auch gem. der Stellenbeschreibung, nicht gegeben ist? Ich suche hier in der BetrVerf...

1.66908

Community-Antworten (8)

L
Lotte

25.06.2014 um 13:35 Uhr

Hallo yvander, gibt es denn weitere, interne Bewerbungen? LG Lotte

Y
Yvander

25.06.2014 um 13:37 Uhr

Hallo Lotte, angelblich nicht, weil Arbeitsort auch Wohnort sein muss....

L
Lotte

25.06.2014 um 14:57 Uhr

Also grundsätzlich könnt Ihr einer Einstellung widersprechen wenn einer der dafür aufgezählten Gründe aus § 99 BetrVG in Frage kommt. Du könntest ja auch die interne Stellenausschreibung in Zweifel ziehen, wenn jetzt eine völlig andere Qualifikation als angegeben erforderlich zu sein scheint oder ausreichend ist. Falls es überhaupt eine interne Ausschreibung gab? Habt Ihr interne Stellenausschreibungen gefordert? LG Lotte

Y
Yvander

25.06.2014 um 15:28 Uhr

Es gab Instas... detaillierte Stellenbeschreibung und Qualifikationsforderung.

Keiner der beiden erfüllt diese, dass stellen wir jetzt zum wiederholten Male fest. Letztes Mal ist leider alles durchgelaufen, diesmal möchten wir da gegenangehen.

LG Yvander

L
Lotte

25.06.2014 um 15:59 Uhr

Dann widersprecht doch, weil es keine korrekte Stellenausschreibung gab. LG Lotte

Y
Yvander

25.06.2014 um 16:47 Uhr

Ups, wahrscheinlich ein Mißverständnis:

es gab Instas, die korrekt waren, nur die Bewerber erfüllen nicht die gestellten Anforderungen.

G
gironimo

25.06.2014 um 17:06 Uhr

Die im § 99 BetrVG genannten Zustimmungsverweigerungsgründe sind abschließend.

Welche Qualifikationsansprüche der AG an eine Stelle festmacht, ist seine Sache.

Vielleicht kannst Du aber einmal näher beschreiben, welches Problem entstanden ist. Vielleicht gibt es einen anderen Ansatzpunkt. Werden interne Bewerber nicht berücksichtigt, weil die Quali.anforderungen hoch gesetzt wurden? Haben die sich auf die Stelle beworben?

Y
Yvander

26.06.2014 um 12:22 Uhr

Hallo gironimo,

interne Bewerber, die qualifiziert sind, aber nicht an den jeweiligen Standorten wohnen, werden gar nicht erst genommen. Es wird immer ein Wohnortwechsel verlangt. Somit fallen interne raus.

Die externen wohnen am Standort, haben aber nicht die ausreichende Qualifikation, dass heißt, viel Einarbeitung, weniger Geschäft und eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass diese Bewerber nach 2 Jahren wieder weg sind. Diese Fälle hatten wir schon.

In unserer Branche können wir es uns nicht leisten, andauernd neue Außendienstler zu präsentieren.

Ihre Antwort