Erstellt am 24.06.2014 um 21:17 Uhr von Moreno
Nur wenn die einverstanden sind sonst gehts Euch nix an!
Erstellt am 25.06.2014 um 13:30 Uhr von Tschabo
Der BRV darf Einsicht nehmen und dazu braucht er auch kein Einverständnis der Arbeitnehmer.
Erstellt am 25.06.2014 um 22:15 Uhr von paula
natürlich braucht er die Einwilligung!
Erstellt am 26.06.2014 um 08:37 Uhr von Tschabo
sorry, habe mich mit der Einsicht in die Lohnlisten vertan.