Eingruppierung
Ich mal wieder. Bin neue BRV und habe nun die Diskussion mit dem ehem. und zwar. Bei Neueinstellungen werden ja vom AG die Unterlage der Bewerber vorgelegt zur Mitbestimmung. Muß ich die Eingruppierung kontrollieren und evt. anfechten, beim AG gegenüber? lt. §99 ist die Eingruppierung ja mitbestimmungspflichtig.
Community-Antworten (1)
24.06.2014 um 18:55 Uhr
Einstellung und Eingruppierung sind wie zwei unabhängige Fälle zu betrachten. Der BR kann z.B. der Einstellung zustimmen und der Eingruppierung die Zustimmung verweigern.
Anfechten musst Du hingegen nichts. Theoretisch muss der AG die fehlende Zustimmung zur Eingruppierung durch das Arbeitsgericht ersetzen lassen. Die korrekte Eingruppierung einklagen kann dann nur der AN selbst.
In der betrieblichen Praxis eher ein zahnloser Tiger. Es kommt ein wenig auf den Einzelfall an, wenn man dieses Instrument erfolgversprechend einsetzen will.
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