Bei Neueinstellungen werden ja vom AG die Unterlage der Bewerber vorgelegt zur Mitbestimmung. Muß ich die Eingruppierung kontrollieren und evt. anfechten, beim AG gegenüber? lt. §99 ist die Eingruppierung ja mitbestimmungspflichtig.
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Personalausschuss Teil 1
Kernbereich der Betriebsratsarbeit - Mitbestimmung erfolgreich nutzen