Ich mal wieder. Bin neue BRV und habe nun die Diskussion mit dem ehem. und zwar.
Bei Neueinstellungen werden ja vom AG die Unterlage der Bewerber vorgelegt zur Mitbestimmung. Muß ich die Eingruppierung kontrollieren und evt. anfechten, beim AG gegenüber? lt. §99 ist die Eingruppierung ja mitbestimmungspflichtig.